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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Martin Valasek
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Rz. 102

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann frühestens in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die steuerpflichtige Eingangsleistung erbracht wurde und der Steuerbeleg vorliegt oder in dem die Zahlung bei dem Leistungserbringer eingegangen ist, sofern der Zahlungseingang vor dem Tag der Erbringung der steuerbaren Leistung erfolgt und dem Leistungserbringer die Pflicht entstanden ist, die Steuer zu erklären. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in dem Kalendermonat abgezogen werden, in dem sie seitens des Zollamtes bemessen oder in der Steuererklärung des Steuerzahlers erklärt wurde. Beim i. g. Warenerwerb hat ein Steuerzahler Anspruch auf Vorsteuerabzug, wenn ihm eine Pflicht entstanden ist, die Steuer zu erklären.

 

Rz. 103

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

In jenen Fällen, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge), ist der Vorsteuerabzug in dem Zeitpunkt möglich, in dem die Eingangsleistung ausgeführt wurde und die Steuerschuld entstanden ist.

 

Rz. 104

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Für Steuerzahler, die den Vorsteuerabzug kürzen müssen, gilt einschränkend, dass der Anspruch auf Vorsteuerabzug in einer ordentlichen Steuererklärung spätestens für den letzten Besteuerungszeitraum des Kj. geltend gemacht werden kann, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch auf Vorsteuerabzug nur in einer berichtigten Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Rz. 105

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Besteuerungszeitraums, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug frühestens geltend gemacht werden konnte, nicht mehr geltend gemacht werden. Lediglich bei Reverse Charge, wenn also der Lei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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