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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Pavo Djedovic
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Rz. 83

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen:

  • Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung,
  • der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers – grundsätzlich zur Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen – ausgeführt,
  • eine den Vorschriften des § 79 Abs. 1 UStG entsprechende (Original-)Rechnung liegt vor.
 

Rz. 84

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Abweichend davon gelten für den Vorsteuerabzug nachfolgende Spezialregelungen:

  • Für die Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer ist Voraussetzung, dass der Unternehmer über die Zollunterlagen verfügt, in denen er als Empfänger oder Einführer der Gegenstände angeführt ist sowie, dass der Betrag der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer in den Zollunterlagen ausgewiesen ist bzw. ihre Berechnung ermöglicht wird;
  • Die Abzugsfähigkeit der Steuer auf den i. g. Erwerb ist davon abhängig, dass die erworbenen Gegenstände für Zwecke des Unternehmens des Leistungsempfängers bestimmt sind und dass der Unternehmer über die (Original-)Rechnung verfügt;
  • Die Steuer, die aufgrund des Übergangs der Steuerschuld (reverse charge) vom Leistungsempfänger geschuldet wird, kann von diesem als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung im Inland für Zwecke seines Unternehmens ausgeführt worden ist. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist hierzu nicht zwingend erforderlich;
  • Der Vorsteuerabzug aufgrund einer Rechnung der Lieferanten, die eine Istbesteuerung vornehmen und die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zahlen, ist für den Leistungsempfänger erst dann möglich, wenn das Entgelt solchen Lieferanten gezahlt worden ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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