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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Robert C. Prätzler
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Rz. 47

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ist eine Forderung uneinbringlich aus anderen Gründen, sieht das Recht in Malta grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Bei Uneinbringlichkeit ist ein Antrag zu stellen und Nachweise vorzulegen (vgl. Schedule 7 Mehrwertsteuergesetz sowie Schedule 10 Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). In der Regel ist ein erfolgloses gerichtliches Verfahren gegen den Schuldner Voraussetzung sowie ein binnen 12 Monaten nach dem Urteil gestellter Antrag. Es gelten weitere komplexe Bedingungen.

 

Rz. 48

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung. Diese erfordert, anders als im deutschen § 17 UStG geregelt, dass der leistende Unternehmer einen Entgeltminderungsbeleg an den Leistungsempfänger übermittelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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