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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 10 Entstehung der Steuer

Robert C. Prätzler
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10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

 

Rz. 47

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.

 

Rz. 48

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder mit Beginn der Beförderung oder Versendung (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Wird eine Anzahlungsrechnung gestellt oder eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit dieser.

In Fällen von Kauf auf Probe bzw. Lieferung zur Ansicht entsteht die Steuer entweder mit endgültiger Annahme der Lieferung oder spätestens nachdem zwölf Monate verstrichen sind.

 

Rz. 49

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erhalt einer Zahlung für die Dienstleistung oder früher, falls eine Rechnung ausgestellt wird. Das italienische Recht kennt keine Steuerpflicht auf Basis der Erbringung der Dienstleistung selbst.

 

Rz. 50

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Einzige Ausnahme hiervon ist eine Regelung für Dauerleistungen, die für mehr als ein Jahr ausgeführt werden und die nicht zu Zahlungen während dieser Zeit führen. In diesem Fall wird jeweils mit Ablauf des Kj. eine anteilige Steuerentstehung angenommen.

 

Rz. 51

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe entsteht mit der Lieferung, oder, wenn eine Rechnung ausgestellt wird, mit Ablauf dieses Monats (vgl. Art. 39 Erlass 331/1993).

10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder sonstiger Entgeltminderung

 

Rz. 52

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ist eine Forderung uneinbringlich oder mindert sich das Entgelt aus anderen Gründen, sieht das italienische Recht grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Dies setzt, anders als im deutschen § 17 UStG geregelt, voraus, dass der leisten...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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