Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 10 Entstehung der Steuer

Robert C. Prätzler
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

 

Rz. 40

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.

 

Rz. 41

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 14 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 42

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erhalt einer Zahlung für die Dienstleistung oder mit Erbringung der Dienstleistung (vgl. Art. 14 Mehrwertsteuergesetz.

 

Rz. 43

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei Dauerleistungen, die für mehr als ein Jahr ausgeführt werden und die nicht zu Zahlungen oder Abrechnungen während dieser Zeit führen, wird jeweils mit Ablauf des Kj. eine anteilige Steuerentstehung angenommen.

 

Rz. 44

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe entsteht im Zeitpunkt der Lieferung, oder, wenn keine Rechnung ausgestellt wurde, zum 15. Kalendertag des auf den Erwerb folgenden Monats.

10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

 

Rz. 45

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Litauen sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 89.1 Mehrwertsteuergesetz). Erste Bedingung ist, dass mehr als zwölf Monate seit der Fälligkeit verstrichen sind. Weiterhin muss der Unternehmer nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Zahlungen zu erhalten, doch sieht das Gesetz keine speziellen Kriterien vor. Es verweist zusätzlich auf das Ertragsteuerrecht und führt aus, die Kriterien der Forderungsabwertung seien identisch.

Bei nahestehenden Personen ist die Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit unzulässig.

 

Rz. 46

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung. Dabei ist stets ein Belegaustausch erforderlich (vgl. Art. 83 Mehrwertsteuergesetz).

10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

 

Rz. 47

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Nach dem litauischen Recht gibt es keine allgemeine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Eine entsprechende Regelung gilt nur für Umsätze mit landwirtschaftlichen Produkten nach Antragstellung.

10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

 

Rz. 47a

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 94 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich können alle Unternehmen, die in Litauen mehrwertsteuerlich registriert sind, das Verfahren nutzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    659
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    524
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    389
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    308
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    299
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    278
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    274
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    270
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    268
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    250
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    220
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    208
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    200
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    192
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    191
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    191
  • Praxisveräußerung und Praxisaufgabe: Voraussetzungen und Tarifprivilegien
    175
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    174
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren