Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Warum werden Sicherheitsbeauftragte benötigt?

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick
  • Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz trägt in erster Linie der Unternehmer. Die Pflichten im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können auf dafür geeignete Führungskräfte übertragen werden.
  • Das Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungskräften sind die Sicherheitsbeauftragten.
  • Sicherheitsbeauftragte werden vom Unternehmen dazu beauftragt, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitzuwirken. Sie sollen in erster Linie darauf hinwirken, dass sich ihre Kolleginnen und Kollegen sicherheitsbewusst verhalten, aber auch an Begehungen und den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.
  • Sicherheitsbeauftragte werden von der Berufsgenossenschaft kostenlos zu den grundlegenden Prinzipien von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult. Es muss dazu nicht jeder Mitarbeiter geschult werden. Es reicht ein vom Gefahrenpotenzial der Arbeitsgebiete abhängiger Prozentsatz an Mitarbeitern aus.
  • Die geschulten Mitarbeiter können dann beauftragt werden, als Sicherheitsbeauftragte in ihrem Bereich tätig zu sein. Sie achten zusätzlich zu den Führungskräften darauf, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich alles regelkonform läuft. Gibt es Abweichungen oder haben die Kollegen Probleme, dann wendet sich der Sicherheitsbeauftragte als Vermittler an die Führungskraft.
  • In dem Sicherheitsbeauftragte ausgebildet und beauftragt werden, wird das Sicherheitsniveau im Unternehmen verbessert.

1 Details

1.1 Definition

Sicherheitsbeauftragte werden vom Unternehmer beauftragt, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in besonderer Weise mitzuwirken:

  • Sie wirken darauf hin, dass sich ihre Kolleginnen und Kollegen sicherheitsbewusst verhalten.
  • Sie nehmen an regelmäßigen Begehungen von Arbeitsbereichen mit Führungskräften teil.
  • Sofern es einen Arbeitsschutzausschuss gibt, s...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.585
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.307
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    905
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    878
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    842
  • Jubiläumszuwendung
    815
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    784
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    764
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    753
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    730
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    728
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    707
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    699
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    664
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    661
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    648
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    645
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.


Verantwortung im Arbeitsschutz: Beschäftigte mit besonderen Aufgaben
Verantwortung im Arbeitsschutz: Beschäftigte mit besonderen Aufgaben

Zusammenfassung Überblick Im Arbeitsschutz ist neben den "normalen" Mitarbeitern im Unternehmen ein Personenkreis mit besonderen Aufgaben vorgesehen. Die einschlägigen Regelungen finden sich sowohl im Arbeitsschutzrecht als auch im Recht der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren