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Wallboxen im Wohnungseigentum (FAQs) /   Verwalterpflichten

Dr. Oliver Elzer
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Sofern ein Eigentümer eine Wallbox für seinen Stellplatz möchte, muss er selbst die entsprechenden Angebote bzw. Preise einholen oder bin ich als Verwalter dazu verpflichtet, tätig zu werden?

Es ist zu unterscheiden.

Wird einem Wohnungseigentümer die Wallbox gestattet, muss er sich um alles kümmern (Gestattungsbeschluss). Entscheidet sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dass sie selbst baut (Durchführungs- oder Vornahmebeschluss), muss die Verwaltung alle Fragen organisieren. Die folgende Übersicht sollte alle Fragen beantworten:

 

Wenn nur ein einzelner Eigentümer eine Wallbox möchte, welche Informationen muss ich trotzdem als Verwaltung vorlegen?

Die Verwaltung muss sämtliche Wohnungseigentümer informieren, was der einzelne Wohnungseigentümer wo machen will und was das für die Wohnungseigentumsanlage bedeutet. Den Wohnungseigentümer müssen sie nicht beraten.

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