Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wärmequellen (Erdwärme, Sonne und Biomasse) / 3 Biomasse (Biothermie)

Joachim Gutmann
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die Bezeichnung Biomasse vereint im energietechnischen Sinne alle pflanzlichen und tierischen Naturprodukte, aus denen mittels Verbrennung Energie gewonnen wird. Bei der Biomasseanlage handelt sich also um eine Heizung, die mit regenerativen und biologischen Brennstoffen betrieben wird. Sie kann auf feste oder flüssige Brennstoffe ausgelegt sein. Die Bandbreite von Biomasseheizungen reicht von der Einzelfeuerstelle bis zu zentralen Heizsystemen.

Feste Biomasse

Die am häufigsten verwendeten Biomasseheizungen sind Holzheizungen. Eingesetzt werden zum Beispiel Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel, Sägeholzreste, Holzrinde und Altholz. Auch halmgutartige Biomassen wie Stroh, energiereiches Getreide mit niedrigem Feuchtigkeitsgehalt (zum Beispiel Gerste, Roggen, Weizen), Maisspindeln, Gräser und Schilf oder organische Bioabfallprodukte wie zum Beispiel Pferdemist, Kuhdung und landwirtschaftliche Nebenprodukte und Erntereste werden als Biomasse verwendet.

Flüssige Biomasse

Biomasse kann auch in flüssiger Form zum Heizen eingesetzt werden. Etwa aus tierischen Ausscheidungen (Gülle) oder nachhaltig produzierten Pflanzenölen, wie Rapsöl, die bei Eintritt in den Feuerraum und den Brennprozess flüssig sind.

Generell sind alle nachwachsenden und brennbaren Naturstoffe mehr oder weniger gut zur Wärmegewinnung geeignet. Es gibt neben Kesseltechniken, die auf einen Brennstoff spezialisiert sind, auch allgemein gehaltene Feststoffbrennkessel. In ihnen können unterschiedliche Materialien verbrannt werden. Hier gilt jedoch: Je unspezifischer die Biomasseheizung ausgelegt ist, desto geringer ist ihr Wirkungsgrad.

In der erneuerbaren Wärmeversorgung dominieren bis heute nach Angaben des UBA die verschiedenen Formen der Biomasse bei der erneuerbare Wärmeversorgung. Die feste Biomasse – also Holz in seinen unterschiedlichen Nutzungsformen – liefert den weitaus größten Anteil an erneuerbarer Wärme. Allerdings hat der Anteil fester Biomasse an der gesamten erneuerbaren Wärme im Laufe der Zeit kontinuierlich abgenommen: von 86 % im Jahr 2000 auf 64 % im Jahr 2023. Insgesamt lieferte die feste Biomasse im Jahr 2023 einen Beitrag von 131,6 Milliarden kWh am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Flüssige Biobrennstoffe trugen 2,6 Mrd. kWh bei, gasförmige Biomasse 21,6 Mrd. kWh und biogener Abfall weitere 14,9 Mrd. kWh.

Das UBA stellt dazu fest, dass eine erfolgreiche Energiewende nicht vom Ausbau der Bioenergie abhängen darf. Fruchtbare Anbauflächen werden immer knapper und sollten daher nicht für die Produktion von Biomasse verschwendet werden. Zudem ist Biomasse hinsichtlich der Flächeneffizienz Wind- und Solarenergie um ein Vielfaches unterlegen. Rein rechnerisch kann Anbaubiomasse bedingt durch den immensen Flächenbedarf daher auch in Zukunft nur einen sehr bescheidenen Beitrag zur Energieversorgung leisten.

Zudem ist Heizen mit Holz ökologisch nicht unproblematisch. Feinstaub, Stickoxide, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Kohlenmonoxid gelangen mit dem Rauch eines Holzfeuers in die Umwelt. Laut UBA übersteigen die Mengen gesundheitsschädlichen Feinstaubs aus Holzfeuerungen die aus den Abgasen des Straßenverkehrs. Vor allem Scheitholz verbrennt in kleinen Holzfeuerungsanlagen ohne automatische Regelung nie vollständig und es entstehen auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Lachgas trägt 298-mal und Methan 25-mal stärker zur Erderwärmung bei wie die gleiche Menge Kohlendioxid.

 
Hinweis

Gesetzliche Einschränkungen

GEG 2024

Auch die Novelle zum GEG 2024 sieht daher Einschränkungen für Biomasseheizungen vor. Seit dem 1.1.2024 ist eine Heizungsanlage, die feste Biomasse nutzt,

  • mit einem Pufferspeicher auszustatten, der mindestens der Dimensionierung nach DIN V 18599-5: 2018-09 entspricht,
  • mit einer solarthermischen Anlage oder einer PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung zu kombinieren (außer Einzelraumfeuerungsanlagen, Hallenheizungen) und
  • mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen auszustatten, die nachweislich oder bauartbedingt einen Abscheidegrad von 80 % erreicht.

1. BImSchV

Wichtiger für das weitere Heizen mit fester Biomasse ist aber die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Sie schreibt vor, dass alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden, bis zum 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.

Ab 2025 dürfen Kaminöfen (oder Holzöfen) nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden. Ist eine Nachrüstung auf diese Grenzwerte technisch nicht möglich, dann muss der Ofen außer Betrieb genommen werden.

3.1 Scheitholzkesselheizung

Der Scheitholzkessel erzielt dank der Holzvergasertechnik einen sehr hohen Wirkungsgrad und geringe Emissionen. Der Kessel verfügt über 2 Brennkammern: einen für die Holzvergasung und einen für die Holzverbrennung. Holzvergaserkessel benötigen keine Fördertech...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    6.036
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    842
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    639
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    442
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    400
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    368
  • Geh- und Fahrrecht
    295
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    260
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    222
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    166
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    134
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    129
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    128
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    122
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    108
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    89
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    80
  • Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 3.6 Betriebsvorrichtung
    69
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Heizen mit Holz: Strengere Regeln für Kaminöfen ab Januar 2025
Kaminofen Holzofen Zimmer Feuerholz
Bild: Pexels/Rachel Claire

Ab 2025 gelten neue Emissionsgrenzwerte. Viele alte Kachel- und Kaminöfen müssen still gelegt werden. In neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden dürfen weiterhin Holzfeueranlagen installiert werden – die Regeln im Überblick.


Energiewende: Habeck-Ministerium dementiert Pläne für CO2-Abgabe auf Holz
Hund Kamin Holz Kaminholz Holzkamin
Bild: Getty Images

Ein Leak oder nur ein Gerücht? Ein Bericht über Pläne der Bundesregierung für eine CO2-Abgabe auf Holzenergie sorgte für Aufregung – das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck hat dem widersprochen. Was hinter der Geschichte steckt.


Wohneigentümer und Mieter: Thema Heizen – alles, was neu ist, im Überblick
Symbol Tausch Öl- und Gasheizung alternative Energiequellen
Bild: iStockphoto

Ob CO2-Preis, Stromtarif, Solarpflicht, Smart Meter oder Ofentausch – seit Januar gelten viele neue Regelungen, die das Thema Heizen betreffen. Und wie geht es nach den Neuwahlen mit der Förderung weiter? Ein Überblick, was sich für Wohneigentümer und Mieter ändert.


Was Sie als Erbe wissen müssen: Immobilie geerbt
Immobilie geerbt
Bild: Haufe Shop

Einziehen, vermieten oder verkaufen? Dieser Ratgeber unterstützt Sie als Erbin bzw. Erbe einer Immobilie. Er zeigt, was auf Sie jetzt zukommt und hilft, teure Fehler zur vermeiden. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt.


Heizen mit Holz: Was wird gefördert, wann ist der Ofen aus?
Heizen mit Holz: Was wird gefördert, wann ist der Ofen aus?

In neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden dürfen weiterhin Kaminöfen oder andere Holzfeueranlagen installiert werden – und die gute Nachricht ist: Sie werden nun doch von der staatlichen Kreditbank KfW gefördert. Das war bisher ausgeschlossen. Die neuen ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren