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Vorlage von Rechenschaftsberichten zur Verhinderung der Pauschalbesteuerung (BB 2021, Heft 36, S. 2080)

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Einführung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2019, 3 K 1264/16

ECLI:DE:FGRLP:2019:1022.3K1264.16.00

Volltext des Urteils: BBL2021-2080-1 unter www.betriebs-berater.de

InvStG § 6 Abs. 2, § 2, § 4, § 5; AO § 162; EStG § 20; AuslInvestmG § 1 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3; AEUV Art. 63; FGO § 96

Leitsatz (der Redaktion)

Auch nicht vollständig den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 InvStG entsprechende Nachweise, die einen, ggf. auch durch Schätzung, Rückschluss auf ausländische Besteuerungsgrundlagen erlauben, sind geeignet, die im Rahmen der Besteuerung ausländischer Investmentfonds drohende Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG abzuwenden.

Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die Besteuerung von Kapitaleinkünften aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds.

Die Klägerin, die Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH mit dem Geschäftszweck "Betrieb einer Autobahntankstelle und -raststätte" ist sowie zwei Einzelunternehmen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Einrichtungen betreibt, erwarb mit Datum vom 6. Juni 2003 jeweils 700 Thesaurierungsanteile an den nach österreichischem Recht errichteten Investmentfonds "EE", "EH" und "EA", die sie bis zur Veräußerung am 7. März 2007 in unveränderter Anzahl – neben weiteren, insbesondere ausschüttenden Kapitalanlagen – in einem Depot bei der R-Bank Liechtenstein hielt, das zu ihrem Privatvermögen gehörte.

Die Fonds waren jeweils als sog. Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht errichtet und unterlagen als Kapitalanlagegesellschaften den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993. Jeder der Fonds ermöglichte die Beteiligung in den beiden Anlagegattungen "Ausschüttungsanteilscheine" bzw. "Thesaurierungsanteilsscheine", die ihrem Inhaber jeweils Miteigentum an allen von den Fonds gehaltenen Vermögenswerten vermittelten. Rechnungsjahr der Fonds war jeweils...

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