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Verwaltervertrag: Vertrag zugunsten der Wohnungseigentümer und Schadensersatz

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Selbst dann, wenn der Verwaltervertrag ein Vertrag zugunsten der Wohnungseigentümer ist, kann ein Wohnungseigentümer vom Verwalter keinen Schadensersatz verlangen, wenn er Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mitfinanzieren muss, die der Verwalter pflichtwidrig verursacht hat.

2 Normenkette

§ 26 WEG; § 280 Abs. 1 BGB

3 Das Problem

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer X entstehen durch eine Anfechtungsklage Prozesskosten in Höhe von 41.268,89 EUR. Um diese begleichen zu können, beschließen die Wohnungseigentümer einen weiteren Vorschuss in Höhe von 60.000 EUR (= eine Sonderumlage). Wohnungseigentümer K verlangt den auf ihn entfallenden Anteil vom Verwalter B als Schadensersatz. K beruft sich dabei auf den Verwaltervertrag. Dort heißt es u. a.: "Der Verwalter ist aus diesem Vertrag unmittelbar der Gemeinschaft verpflichtet. Daneben ist er allen jeweiligen Eigentümern im Sinne eines echten Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB verpflichtet".

4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Denn K habe keinen Schaden erlitten. Den behaupteten Schaden (= die Prozesskosten) habe nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beklagen. Die Pflicht des K, anteilig die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen, sei auch keine unmittelbare Folge der behaupteten Pflichtverletzung des B. Für eine andere Lösung bestehe kein praktisches Bedürfnis. K habe einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz geltend mache. Wolle die Gemeinschaft den Anspruch nicht durchsetzen, bestehe die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter abzutreten.

5 Hinweis

Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer vom Verwalter für Kosten, die der Verwalter pflichtwidrig zulasten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verursacht hat, Scha...

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