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Verwaltervergütung: Ökonomische Preiskalkulation / 2.3 Variationen bei der Kalkulation

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Die Selbstkostenkalkulation funktioniert nur mit den erläuterten Parametern. Allerdings können unterschiedliche Werte eingesetzt werden, um zu prüfen, wie stark sich dies jeweils auf das Endergebnis auswirkt. Das Konzept der Rechnung bleibt gleich, bei den folgenden Zahlen können Veränderungen sinnvoll sein:

  • Gewinnaufschlag
  • Sachaufwand
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Beratungslast
  • Stundensätze bzw. Gehälter der Mitarbeitenden

Kalkuliert wird dann unter ansonsten gleichen Bedingungen. In der Wissenschaft ist es üblich, die Wirkung eines Faktors isoliert zu betrachten, also nur einen Aspekt zu verändern.

Änderung des Gewinnaufschlags

  • Wird beispielsweise der Gewinnaufschlag auf 10 % angepasst, würde sich im Zahlenbeispiel das Angebot je Wohneinheit und Monat auf einen Satz von 53,69 EUR reduzieren. Will der Verwalter einen Aufschlag von 20 % durchsetzen, muss er 58,57 EUR ansetzen.
  • Beträgt der Gewinnaufschlag wieder 15 % und werden die Sachkosten von 50 auf 60 % erhöht, ergibt sich ein Betrag von 59,87 EUR. Kann ein Verwalter bei den Sachkosten sparen und den Zuschlag auf 40 % senken, kommt ein erheblich günstigerer Kalkulationspreis von 52,39 EUR je Monat und Wohneinheit heraus.

Was auf den ersten Blick wie Zahlenspielerei anmutet, kann im Zeitalter der Digitalisierung von erheblicher Relevanz sein. Wird von schlankeren Prozessen, papierlosen Büros und Ähnlichem gesprochen, ist meist gemeint, dass Sachmittel effizienter eingesetzt werden sollen. Welchen Effekt das bei der Preiskalkulation haben kann, lässt sich direkt ablesen. Über 7 EUR Preisunterschied bei ansonsten identischen Bedingungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Verwaltungsunternehmens enorm.

Änderung der Anzahl der Wohneinheiten

Eine noch stärkere Wirkung lässt sich durch eine Anpassung bei der Zahl der Wohneinheiten...

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