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Verwalterpreise und ihre Entwicklung / 3 Entwicklung der Verwalterentgelte in der Vergangenheit

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Wie Verwalter am besten vorgehen, um einen Ausgleich zur Inflation zu schaffen, wurde bereits in Grundsätze der Preiskalkulation, Kap. 1.1 ausgeführt. Hingewiesen wurde darauf, dass ein Inflationsausgleich allein nicht ausreicht, um den Aufwand zusätzlicher Aufgaben abzudecken. Das Statistische Bundesamt weist zwischen 2021 und 2023 folgende Steigerungen im allgemeinen Preisniveau (Verbraucherpreisindex) aus:

  • 2021: 3,1 %
  • 2022: 6,9 %
  • 2023: 5,9 %

Je nachdem, in welchem Monat eines Jahres eine Vertragsverlängerung oder Wiederbestellung stattfindet, kann ein unterschiedlich hoher Inflationsausgleich als angemessen erscheinen. Dass er generell zweistellig ausfallen sollte, erscheint jedoch unstrittig.

Die Tabellen 28 und 29 zeigen die Entwicklung der Basissätze zwischen 2021 und 2023 auf.

 
  Preis je Einheit pro Monat
Von Mitte Bis
Wohnanlagen bis 10 Einheiten 0,0 % 5,44 % 5,04 %
Wohnanlagen zwischen 11 und 19 Einheiten 13,64 % – 3,70 % 3,03 %
Wohnanlagen zwischen 20 und 49 Einheiten 20,00 % 11,09 % 20,00 %
Wohnanlagen zwischen 50 und 99 Einheiten 5,26 % 8,22 % 0,00 %
Wohnanlagen größer als 99 Einheiten 11,11 % 2,52 % 2,11 %

Tab. 28: Entwicklung der WEG-Basissätze zwischen 2021 und 2023
Quelle: Verwalterentgelt-Studie 2025

 
  Preis je Einheit pro Monat
Von Mitte Bis
Wohnanlagen bis 10 Einheiten – 1,15 % 7,82 % 15,69 %
Wohnanlagen zwischen 11 und 19 Einheiten 20,00 % – 10,91 % 20,00 %
Wohnanlagen zwischen 20 und 49 Einheiten 10,53 % 13,33 % 9,61 %
Wohnanlagen zwischen 50 und 99 Einheiten 11,16 % 10,57 % 17,65 %
Wohnanlagen größer als 99 Einheiten 18,75 % 14,92 % 7,99 %

Tab. 29: Entwicklung der Basissätze bei Miet- und Zinshäusern zwischen 2021 und 2023
Quelle: Verwalterentgelt-Studie 2025

Während in der WEG-Verwaltung manchmal zweistellige Preisentwicklungen zu finden sind, was nicht...

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