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Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1 Erforderliche Angaben

Alexander C. Blankenstein
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Die Bestimmungen des § 5 DDG fordern die im Folgenden beschriebenen Angaben im Rahmen eines Internetauftritts.

3.1.1 Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

Ist das Verwaltungsunternehmen im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene Name mit dem Zusatz "e. K." angegeben werden, und zwar sowohl der Vor- als auch der Zuname.

Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann auch der Fantasiename angegeben werden, unter dem der Unternehmer im Geschäftsverkehr auftritt und insbesondere Werbung macht. Zusätzlich ist der Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers anzugeben.

Stets ist neben dem Namen bzw. der Firma des Unternehmens dessen Rechtsform anzugeben, also ob es sich beispielsweise um eine GbR, OHG, KG, GmbH, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG oder KGaA handelt.

3.1.2 Vertretungsberechtigte(r) (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

Stets müssen die Vor- und Zunamen der vertretungsberechtigten Person(en) angegeben werden. Was anzugeben ist, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab:

  • GmbH: ________ GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Max Mustermann und Moritz Musterfeld
  • GmbH & Co KG: ________ GmbH & Co KG, vertreten durch die Komplementärin Mustermann GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Moritz Musterfeld
  • KG: ________ KG, vertreten durch die Komplementäre Max Mustermann und Moritz Musterfeld
  • OHG: ________ OHG, vertreten durch die Gesellschafter Max Mustermann und Moritz Musterfeld
  • AG: ________ AG, vertreten durch den Vorstand Max Mustermann und Moritz Musterfeld
  • Eingetragener Kaufmann (e. K.): ________-Immobilien Max Mustermann e. K., Inhaber Max Mustermann
  • Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragung: ________-Immobilien Max Mustermann, Inhaber Max Mustermann

3.1.3 Kapital (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)

Angaben zum Kapital sind nicht erforderl...

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