Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verwalter: Nachweis der Vertretungsmacht?

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch keine Verwalterermächtigung nachgewiesen werden.

2 Normenkette

§ 9b WEG; § 29 GBO; § 925 BGB

3 Das Problem

B1 und B2 verkaufen B3, einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ein Grundstück. Zu Gunsten von B3 wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Im März 2024 beantragt die Urkundsnotarin den Vollzug der Auflassung und die Löschung der Auflassungsvormerkung. Sie fügt ihrem Antrag eine Niederschrift aus dem Jahr 2022 bei. Danach haben die Wohnungseigentümer die X-GmbH bis Ende 2027 zur Verwalterin bestellt. Außerdem fügt sie eine Niederschrift bei, nach der die Wohnungseigentümer beschlossen haben, das Grundstück von B1 und B2 zu erwerben. Ferner haben die Wohnungseigentümer ausweislich der Niederschrift die X-GmbH beauftragt und, soweit dies rechtlich möglich ist, auch bevollmächtigt, den Kaufvertrag im Namen der B3 abzuschließen. Das Grundbuchamt beanstandet, dass die Unterschriften unter dieser Niederschrift nicht beglaubigt sind. Dagegen wendet sich die Beschwerde.

4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Vertretungsberechtigung der X-GmbH im Rahmen der Auflassungserklärung ergebe sich aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit der Niederschrift aus dem Jahr 2022. § 9b WEG begründe die organschaftliche Vertretungsmacht, die den Verwalter zur Abgabe von Willenserklärungen entsprechend § 164 BGB befuge. Ausgenommen sei nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich der Abschluss von Grundstückskauf- oder Darlehensverträgen. Vertretungsmacht habe der Verwalter in diesen Fällen nur dann, wenn er durch Beschluss ermächtigt sei. Dies beschränke allerdings allein das schuldrechtliche Rechtsgeschäft. Nicht betroffen sei das dingliche Geschäft, also insbesondere die Erklärung der Auflassung beim Grundstückskau...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.7 Pflichtberatung
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 7.2 Beitritt
    0
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erha ... / 1 Allgemeines
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren