Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Vertretung in der Eigentümerversammlung (WEMoG) / 6 Sonderformen

Alexander C. Blankenstein
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

6.1 Beistand der Gemeinschaft

Teilnahme von Rechtsanwälten und Architekten

Ausnahmsweise kann der Verwalter im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten externe Berater (z. B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranziehen. Hierbei darf kein konkreter Interessengegensatz zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft hervortreten.[1]

[1] BayObLG, Beschluss v. 19.2.2004, 2Z BR 212/03.

6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil

Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anwesend, der gegen die Interessen eines einzelnen Wohnungseigentümers tätig wird, so wird man dem Eigentümer, gegen den die Beratung gerichtet ist, die Begleitung durch einen eigenen Rechtsanwalt zugestehen müssen. Es verstößt gegen das Fairnessgebot und das gemeinschaftliche Rücksichtnahmegebot, wenn nur eine Seite anwaltlich beraten wird.[1] Unabhängig hiervon kann die Gemeinschaft in der Versammlung über die Teilnahme eines außenstehenden Dritten wie z. B. eines Rechtsanwalts als Beistand und Berater im Einzelfall per Geschäftsordnungsbeschluss entscheiden.

 
Praxis-Beispiel

Schwierige Rechtsfrage

  • Eine Rechtsfrage zu einem Tagesordnungspunkt gestaltet sich so schwierig, dass professionelle Hilfe erforderlich erscheint.[2]
  • Ein Eigentümer ist aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage, sich in der Versammlung Gehör zu verschaffen, z. B. wegen Erblindung.[3]
 
Praxis-Beispiel

Ständiges persönliches Erschwernis

Ist ein Eigentümer aufgrund eines ständigen persönlichen Erschwernisses, wie etwa Erblindung oder Schwerhörigkeit, nicht in der Lage, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, ist die Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson in der Versammlung auch dann zuzulassen, wenn die Gemeinschaftsordnung eine qualifizierte Vertretungsregelung enthält. Eine beliebige andere Person ist hingegen zur Begleitung des Wohnungseigentümers nicht berechtigt.[4]

Zerstrittene Gemeinschaft

Allein die Tatsache, dass die Gemeinschaft zerstritten ist, reicht jedenfalls nicht aus, den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu durchbrechen. Eine Einschränkung ist aber eher hinzunehmen, wenn der Berater aufgrund seines Berufsstands zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.[5] Hier bietet sich gegebenenfalls eine praktikable Handhabung im Einzelfall an.

Entziehung des Wohnungseigentums

Ein Anspruch auf Teilnahme eines Beraters besteht, wenn Gegenstand der Versammlung u. a. ein gegen den Wohnungseigentümer gerichtetes Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums[6] ist.[7]

[1] AG Schöneberg, Urteil v. 17.3.2016, 771 C 64/15.
[2] BGH, Beschluss v. 29.1.1993, V ZB 24/92.
[3] LG Hamburg Beschluss v. 13.10.1999, 318 T 20/99.
[4] AG Hannover, Urteil v. 17.2.2017, 482 C 11327/16.
[5] BayObLG, Beschluss v. 23.5.1997, 2Z BR 44/97.
[6] § 17 WEG.
[7] OLG Köln, Beschluss v. 6.8.2007, 16 Wx 106/07.

6.3 Checkliste

 
 

Checkliste

□ 1. Ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder einer nachfolgenden Vereinbarung eine Beschränkung der Vertretung oder Stimmrechtserteilung?
□ 2. Hinweis in der Einladung zur Eigentümerversammlung auf die Vertretungsregelung der WEG
□ 3. Beifügung einer Blanko-Stimmrechtsvollmacht
□ 4. Überprüfung der Teilnahmeberechtigung in der Eigentümerversammlung
□ 5. Prüfung der vorgelegten Vollmachten auf Wirksamkeit, Weisungen etc.
□ 6. Beifügung zur Anwesenheitsliste
□ 7. Berücksichtigung bei der Anwesenheit und Stimmauszählung

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    5.740
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    800
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    631
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    476
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    408
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    343
  • Geh- und Fahrrecht
    285
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    240
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    240
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    198
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    171
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    162
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    160
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    133
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    125
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    112
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    94
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    93
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    80
  • Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile (Verkehrssicherung)
    70
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Energiebilanz verbessern: Energetischer Sanierungsfahrplan
Energetischer Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert das optimale Vorgehen bei einer umfassenden Gebäudesanierung und der Umstellung auf alternative Energien. Darüber hinaus zeigt es, welche staatlichen Förderungen es gibt. So steigern Sie den Wert der Immobilie und senken die Betriebskosten.


Vertretung in der Eigentümerversammlung (WEMoG)
Vertretung in der Eigentümerversammlung (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren