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Verspätungszuschläge / Lohnsteuer

Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann
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1 Festsetzung

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerpflichtige die Lohnsteuer-Anmeldung nach Ablauf des 10. Tages des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums verspätet abgibt.[1]

Die gesetzliche Regelung unterstellt bei Fristversäumnis generell ein Verschulden des Arbeitgebers, welches die Festsetzung des Verspätungszuschlags dem Grunde nach rechtfertigt.[2] Die Festsetzung des Verspätungszuschlags hat hingegen zu unterbleiben, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist.[3] Für die Finanzbehörden besteht insoweit keine Amtsermittlungspflicht.[4] Den Entlastungsbeweis muss der Arbeitgeber erbringen.

Mögliche Entschuldigungsgründe können sein:

  • eine schwere Erkrankung,
  • ein hohes Alter oder
  • ein schwerer Unglücksfall.

Der Ausfall einer EDV-Anlage kann nur eine kurzfristige Verspätung entschuldigen. Die verspätete Abgabe ist dann nicht entschuldbar, wenn die Anmeldung wiederholt nicht oder verspätet abgegeben wurde.

 
Hinweis

Fristverlängerung zur Vermeidung eines Verspätungszuschlags

Um die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu vermeiden, kann der Arbeitgeber auch eine Fristverlängerung für die Einreichung der Lohnsteuer-Anmeldung beantragen.[5] Bereits abgelaufene Fristen können auch rückwirkend verlängert werden, wenn es unbillig wäre, die durch Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen.[6]

[1] § 152 Abs. 1 AO.
[2] § 152 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 AO.
[3] § 152 Abs. 1 Satz 2 AO.
[4] AEAO zu § 152 Nr. 3.
[5] § 109 Abs. 1 Satz 1 AO.
[6] § 109 Abs. 1 Satz 2 AO.

2 Höhe

Die Höhe des Verspätungszuschlags richtet sich bei Lohnsteuer-Anmeldungen, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben sind, nach der Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie der Höhe der Steuer.[1] Die festgelegte Höhe der Verspätungszuschläge nach § 152 Ab...

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Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. ...

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