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Verspätungszuschläge

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Zusammenfassung

 
Begriff

Verspätungszuschläge sollen den rechtzeitigen Eingang von Steuererklärungen (hier der Lohnsteuer-Anmeldungen) sicherstellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch das Finanzamt erfolgen kann. Bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen wird zwischen der Ist-Regelung und der Kann-Regelung unterschieden. Bei der Ist-Regelung besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Festsetzung des Verspätungszuschlags. Diese Regelung tritt ein, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitpunkts abgegeben wird. Die Lohnsteuer-Anmeldungen (einschließlich jährlich abzugebender Anmeldungen) fallen nicht unter diese Regelung, da sie sich nicht auf ein Kalenderjahr beziehen. Werden Lohnsteuer-Anmeldungen verspätet abgegeben, liegt die Entscheidung über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Ermessen der Finanzverwaltung (Kann-Regelung).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Einzelheiten zur Höhe und zur Festsetzung des Verspätungszuschlags regeln § 152 AO sowie der Anwendungserlass (AEAO) zu § 152.

Lohnsteuer

1 Festsetzung

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerpflichtige die Lohnsteuer-Anmeldung nach Ablauf des 10. Tages des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums verspätet abgibt.[1]

Die gesetzliche Regelung unterstellt bei Fristversäumnis generell ein Verschulden des Arbeitgebers, welches die Festsetzung des Verspätungszuschlags dem Grunde nach rechtfertigt.[2] Die Festsetzung des Verspätungszuschlags hat hingegen zu unterbleiben, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist.[3] Für die Finanzbehörden besteht insoweit keine Amtsermittlungspflicht.[4] Den Entlastungsbeweis muss der Arbeitgeber erbringen.

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Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. ...

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