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Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersversorgung ... / 3.1 Berechnung des betrieblichen Anteils

Michael Schulz
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Die Höhe des beitragspflichtigen Versorgungsbezugs ist in rückschauender Betrachtung ausgehend von der tatsächlichen Gesamtablaufleistung zu ermitteln. Unter der Gesamtablaufleistung ist die Leistung unter Einschluss aller über die gesamte Laufzeit angesammelten Zinsgewinne und Überschussbeteiligungen einschließlich der Beteiligungen an den Bewertungsreserven und eventuell vereinbarter hierüber hinausgehender Sonderleistungen zu verstehen.

3.1.1 Prämienratierliche Berechnung

Nach Auffassung des BSG ist vorzugsweise eine prämienratierliche (beitragsproportionale) Berechnung durchzuführen. Bei dieser Berechnungsmethode wird ein Näherungswert für den Teil der Gesamtablaufleistung bestimmt, der auf den für den Zeitraum bzw. die Zeiträume der Versicherteneigenschaft des Arbeitgebers (oder mehrerer Arbeitgeber) gezahlten Prämien beruht:

Versorgungsbezüge = P1 x Gesamtablaufleistung P2

P1 = Während der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers gezahlte Prämien P2 = Insgesamt bis zur Vertragsbeendigung gezahlte Prämien

3.1.2 Zeitratierliche Berechnung

Hilfsweise ist nach den Vorgaben des BSG eine zeitratierliche Berechnung der Versorgungsbezüge zugelassen, soweit die zur prämienratierlichen Berechnung erforderlichen Prämiensummen auch nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten und Erkenntnisquellen nicht feststellbar sind. Zeiten einer prämienfreien Versicherung sind hierbei herauszurechnen. Die zeitratierliche Berechnung ist nach folgender Formel vorzunehmen:

Versorgungsbezüge = Z1 x Gesamtablaufleistung Z2 Z1 = Dauer der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers, ggf. unter Abzug von prämienfreien Zeiten Z2 = Gesamte Versicherungsdauer, ggf. unter Abzug von prämienfreien Zeiten

3.1.3 Weitere Berechnungsmodelle

Das BSG schließt eine nachrangige Anwendung weiterer Berechnungsmodelle nicht explizit aus, sodass auf alternative Verfahren ausgewichen werden kann, sofern...

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