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Versicherungen: Diese Arten sind als Betriebsausgaben abziehbar

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Versicherungen, betriebliche
  • Abgrenzung
  • Aufteilung der Prämien

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Versicherungen 4360 6400   Sonstige betriebliche Aufwendungen
KFZ-Versicherungen 4520 6520   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonderausgaben beschränkt abziehbar 1920 2200    
Privatentnahme 1800 2100   Kapital

So kontieren Sie richtig!

Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Prämien für Versicherungen, mit denen Sie betriebliche Risiken abdecken. Sichern Versicherungen gleichzeitig betriebliche und private Risiken ab, müssen Sie die Versicherungsprämien aufteilen. Nur den betrieblichen Anteil buchen Sie auf das Konto "Versicherungen" 4360 (SKR 03) bzw. 6400 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Versicherungen

an Bank

Soweit es sich um eine private Versicherung handelt bzw. um die Prämie, die auf das private Risiko entfällt, handelt es sich um Privatentnahmen. Soweit es sich um Versicherungen handelt, die als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen sind, buchen Sie diese auf das Konto "Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig" 1920 (SKR 03) bzw. 2200 (SKR 04), andernfalls buchen Sie auf das Konto "Privatentnahme" 1800 (SKR 03) bzw. 2100 (SKR 04)

 

Buchungssatz:

Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung einer Rechtschutzversicherung

Herr Huber hat eine betriebliche Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen Rechtsstreit (Anwalt- und Gerichtskosten) nur dann übernimmt, wenn gegen das Unternehmen von Herrn Huber Forderungen (z. B. Schadenersatzforderungen) geltend gemacht werden. Herr Huber zahlt für die Rechtschutzversicherung einen Betrag von 595 EUR einschließlich Versicherungssteuer.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben ...

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