Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Versammlung: Möglich unter 2G+-Bedingungen? / 5 Hinweis

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Problemüberblick

Im Schrifttum (siehe z. B. Gerle, IMR 2022, S. 1; Klimesch, IMR 2022, S. 3) und bei den Verwalterverbänden (https://vdiv.de/hp195474/Eigentuemerversammlungen-unter-2G-Beschraenkungen-nicht-zulaessig.htm) ist streitig, ob einer Versammlung entgegensteht, dass nach landesrechtlichen Vorschriften nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test teilnehmen dürfen (siehe z. B. Gerle, IMR 2022, S. 1; Klimesch, IMR 2022, S. 3).

Kein beachtlicher Eingriff in die Mitgliedschafts- und Teilnahmerechte

Ich selbst bin mit dem AG der Auffassung, dass bei Anwendung der 2G-Regelung keine Mitgliedschafts- und Teilnahmerechte verletzt werden. Richtig ist, dass dann voraussichtlich einige Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümerinnen daran gehindert sind, persönlich an einer Versammlung teilzunehmen. Das allein macht die dort gefassten Beschlüsse aber weder anfechtbar noch nichtig. Würde man es anders sehen, müsste man annehmen, dass die landesrechtlichen Corona-Verordnungen insoweit rechtswidrig sind.

Richtig ist aber auch, dass die Verwaltungen sehr sorgfältig prüfen sollten, ob die Gegenstände, die zur Beschlussfassung anstehen, es rechtfertigen, sich zum jetzigen Zeitpunkt zu versammeln. Das ist eine Frage des Einzelfalls und einer schwierigen Abwägung. Hier haben die Verwaltungen ihre Rechte zu beachten, die ihnen § 27 Abs. 1 WEG oder ein Beschluss oder eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer geben. Ferner ist § 6 COVMG zu beachten, der durch Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10.9.2021 (BGBl. I 4147) bis zum 31.8.2022 verlängert worden ist.

Das öffentliche Recht ändert si...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.167
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.142
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.028
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.027
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    999
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    937
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    888
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    840
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    828
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    814
  • Jubiläumszuwendung
    806
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    790
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    783
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    779
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    778
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    767
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    738
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    736
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    729
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    724
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Baumängel und Bauschäden erkennen
Baumängel und Bauschäden erkennen und reklamieren
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren