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Vergleichsangebote: Verzicht?

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss "wegen der besonderen Situation am Handwerkermarkt" auf Vergleichsangebote verzichten, wenn diese erforderlich sind, um die Ermessensentscheidung auf eine ausreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu stellen.

2 Normenkette

§ 18 Abs. 2 WEG

3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage sind Pflasterabsenkungen vorzunehmen. Eine X-GmbH macht dafür ein Angebot. Dieses nehmen die Wohnungseigentümer an. Ferner wird wie folgt beschlossen: "Die Gemeinschaft verzichtet aufgrund der besonderen Umstände im Handwerksbereich auf weitere Angebote zumal die Firma … bereits die anderen Senkungen beseitigt hat." Hintergrund ist, dass die X-GmbH im letzten Jahr bereits die gröbsten Pflasterabsenkungen beseitigt hat. 2 andere Unternehmen waren angefragt worden, haben aber kein Angebot abgegeben. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Plan vor.

4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es bedürfe keiner Angebote, wenn das Auftragsvolumen gering sei oder sich aus anderen Umständen Anhaltspunkte für die Wohnungseigentümer ergäben, dass das vorgelegte Angebot sich im Rahmen des Üblichen bewege. Dies habe die Kammer insbesondere dann angenommen, wenn die Gemeinschaft die Möglichkeit gehabt habe, das einzig vorliegende Angebot "sachgerecht einzuordnen", und/oder der Beschluss lediglich geringfügige Kosten auslöse. Das sei auch anerkannt. Teils würden insoweit Beträge von 2.000 EUR, vereinzelt sogar bis zu 5.000 EUR in Erwägung gezogen. Andererseits werde auf die Größe der Gemeinschaft und die daraus folgende konkrete Belastung des einzelnen Eigentümers abgestellt.

Nach Ansicht der Kammer sei stets eine Einzelfallbetrachtung anzustellen, wobei die finanzielle Belastung in Relation zu den finanziellen Dimensionen der jeweiligen Gemeinschaft gesehen werden müsse. Insofern seien feste Beträge nicht geeigne...

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Leitsatz (amtlich) LS1: Die Eigentümer können nicht durch Beschluss „wegen der besonderen Situation am Handwerkermarkt” auf das Erfordernis von Vergleichsangeboten verzichten, wenn diese erforderlich sind, um die Ermessensentscheidung der ...

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