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Vereinigtes Königreich

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 1.2.2020 verlassen (sog. Brexit). Bis zum 31.12.2020 bestand aufgrund des Austrittsabkommens mit der EU noch ein Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Mit Unterzeichnung des EU – UK Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 ist es gelungen, ab dem 1.1.2021 den endgültigen und geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf Grundlage eines umfassenden Handelsabkommens zu vollziehen.

Bis zum 31.12.2020 galten noch die EU-Verordnungen über Soziale Sicherheit. Die Verordnungen galten für alle Personen, die vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Für das Vereinigte Königreich waren Besonderheiten beim persönlichen und gebietlichen Geltungsbereich zu beachten.

Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen im Vereinigten Königreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Deutschland als Wohnsitzstaat oder als Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers den Arbeitslohn besteuern darf.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das "EU – UK Handels- und Kooperationsabkommen" vom 24.12.2020 (endgültig förmlich in Kraft am 1.5.2021); das "Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft" v. 12.11.2019, ABl. L 29 v. 31.1.2020,...

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