Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen müssen die Arbeiten abgenommen und die Rechnungen der ausführenden Firmen bezahlt werden.
Förmliche Abnahme der Bauleistungen
Die Abnahme sollte gründlich vorbereitet und sorgfältig durchgeführt werden, denn mit ihr sind weitreichende Folgen verbunden. Durch sie erklärt der Bauherr, dass die Firma den gemeinsamen Vertrag erfüllt hat und die Schlussrechnung gestellt werden kann. Außerdem gehen die Verantwortlichkeiten und Risiken in Bezug auf Schäden an den Bauleistungen auf den Eigentümer über und die Verjährungsfristen beginnen. Deshalb wird dringend empfohlen, eine förmliche Abnahme durchzuführen, die nach bestimmten Spielregeln abläuft: Der Eigentümer und die ausführende Firma treffen sich zu einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin. Die durchgeführten Maßnahmen werden in Augenschein genommen und es wird ein gemeinsames Protokoll erstellt, das am Ende beide Seiten unterzeichnen. Treten bei der Abnahme Mängel zutage, werden sie genau beschrieben und dokumentiert, am besten auch mit Fotos. Sollte die Leistung in wesentlichen Teilen vom Auftrag abweichen, kann die Abnahme verweigert werden.
Schlussrechnung und Vervollständigung der Verwendungsnachweise
Nach der Abnahme stellt die ausführende Firma ihre Schlussrechnung. Diese sollte eine übersichtliche Auflistung der erbrachten Leistungen enthalten und vom Eigentümer gründlich kontrolliert werden. Erst im Anschluss daran können die Förderanträge mit dem sogenannten Verwendungsnachweis vervollständigt werden. Dazu führt ein Energieberater den Nachweis, dass die abgeschlossenen Maßnahmen die Anforderungen für eine Förderung erfüllen. Er erstellt die BnD bzw. den TPN. Um den Förderantrag endgültig abzuschließen, müssen alle Rechnungen, die förderfähige Kosten enthalten, vorliegen; mit Zahlungsnach...