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Umsatzsteuer, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Altreifen und Schrottautos

Michele Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Altreifenentsorgung
  • Zuordnung zur Anlage 3 des UStG

Wechsel der Steuerschuld

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet 8337 4337   Umsatzerlöse
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % 1787 3837   Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % 1577 1407   Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

So kontieren Sie richtig!

Bei der Entsorgung von Altreifen kommt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft dann in Betracht, wenn diese unter die Anlage 3 zum UStG fallen. Die in Anlage 3 aufgeführten Positionen sind mit Nummern des Zolltarifs versehen. Das bedeutet, dass ein Wechsel der Steuerschuld beim Verkauf von Schrott oder Altreifen immer vorzunehmen ist, wenn die Position unter eine der entsprechenden Zolltarifnummern fällt. Der Verkäufer bucht die Erlöse ohne Umsatzsteuer auf das Konto "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" 8337/4337 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Autohaus verkauft Abfallreifen

Das Autohaus Huber verkauft einen Stapel Reifen für netto 1.000 EUR. Die Reifen sind nicht mehr für eine Runderneuerung geeignet. Somit handelt es sich bei den Altreifen um Abfälle von Weichkautschuk mit der Konsequenz, dass sie unter Nr. 5 der Anlage 3 zum UStG fallen. Beim Verkauf von Abfällen aus Weichkautschuk schuldet nicht das Autohaus Huber die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das Autohaus Huber darf daher in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, muss jedoch auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.

Buchung...

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