Die Verwaltung lädt die Wohnungseigentümer zur Versammlung ein. Mit der Tagesordnung kündigt sie unter TOP 10 "Änderung des Verteilungsmaßstabs" an. Darin heißt es einleitend:
"Die Teilungserklärung ist zum Zeitpunkt eines nicht ausgebauten Dachbodens erstellt worden. Dadurch sind die m²-Angaben falsch, da nach dem Ausbau des Daches die Wohnfläche um ca. 25 m² kleiner ist (entsprechende Unterlagen können per Mail beim Verwalter angefordert werden). Hierdurch ist eine ungerechte Kostenverteilung zu Lasten der Eigentümerin des Dachgeschosses entstanden. Das vorliegende Aufmaß des Dachgeschosses wurde durch einen Architekten nach DIN erstellt."
Die Wohnungseigentümer beschließen auf dieser Grundlage wie folgt: "Die Eigentümergemeinschaft beschließt den allgemeinen Verteilungsschlüssel gemäß Anlage 1 der Tagesordnung zur ETV vom 20.12.2024 rückwirkend ab dem 01.01.2023 zu ändern." Die Anlage 1 enthält eine tabellarische Auflistung aller Wohneinheiten mit folgenden Zeilen: WE, Name, m², MEA alt, Anteil. Daneben schließen sich folgende Zeilen an: m², Anteil, MEA neu, Differenz.
Wohnungseigentümer K meint, die Wohnungseigentümer seien vor der Versammlung nicht ausreichend unterrichtet worden. Es hätte weiterer Informationen bedurft, wie die Berechnung vorgenommen worden sei; außerdem hätten Nachweise beigefügt werden müssen.