Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tonerstaub: Risiken und Schutzmaßnahmen im Büro / 3 Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Bettina Brucker
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

3.1 Beschwerdebild

Bereits seit den 1990er-Jahren wird in Deutschland erforscht, ob es einen Zusammenhang zwischen Toner und Krankheiten, wie Asthma, Bronchitis oder gar Tumoren, gibt. Denn ältere Untersuchungen aus Japan belegen: Werden Lungenzellenkulturen in direkten Kontakt mit Toner gebracht, wird die Erbsubstanz beschädigt und das Krebsrisiko steigt. Ob aber auch ultrafein emittierter Tonerstaub bereits in geringen Mengen genetische Veränderungen bewirken kann, ist strittig.

Bei Patienten, die mit Laserdruckern und Fotokopierern zu tun haben, treten auffällig oft Beschwerden auf, wie z. B.:

  • Augenbrennen,
  • Bindehautreizungen,
  • Halsschmerzen,
  • Reizungen der Rachenschleimhaut,
  • Husten und
  • Schnupfen.

Inhaltsstoffe von Toner sollen aber auch der Auslöser für bestimmte chronische Krankheiten sein, wie

  • Asthma,
  • Rhinopathie oder
  • Allergien.

3.2 Medizinische Untersuchungen zu Toner

  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beauftragt 2005 das Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen, gesundheitlichen Beschwerden bei Büroangestellten auf den Grund zu gehen. In dieser Pilotstudie werden 63 Büroräume mit 69 dort arbeitenden Personen untersucht. Die Innenraummessungen werden im zweiten Teil der Studie durch arbeitsmedizinische Untersuchungen ergänzt, die am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt werden.
  • Klinisch, immunologisch und laborchemisch werden bei der Studie keine objektivierbaren Hinweise auf Gesundheitsstörungen gefunden. Allerdings reagiert ein Teil der Probanden überempfindlich auf bronchiale Reize, obwohl die raumlufttechnischen Werte unauffällig sind.
  • Wissenschaftler vom Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie an der Universität Gießen weisen 2006 durch Literaturauswertung wirkungsseitiger Studien nach, dass es wissenschaftlich belastbare Hinweise auf irritative und gentoxische Effekte bei Exposition gegenüber Emissionen gibt, die beim Druck- bzw. Kopierbetrieb entstehen.
  • Im März 2008 schließt das BfR die Arbeiten zur "Toner-Problematik" mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab. In diese Bewertung fließen neben den Ergebnissen der Pilotstudie auch die Ergebnisse anderer, zum Teil noch unveröffentlichter Studien ein. In einer Bewertung kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bisher vorliegenden Daten aber nicht zu beobachten. Das BfR sieht es als vordringlich an, weitere Studien durchzuführen.
  • Nach der BfR-Studie zieht die BAuA das Fazit, dass die Belastung in einem akzeptablen Bereich liegt. Zusätzliche Schutzmaßnahmen wegen eines möglichen Krebsrisikos seien i. d. R. nicht erforderlich.

     
    Wichtig

    Akzeptanzbereich

    Der Begriff "akzeptabler Bereich" meint nicht, dass es kein Krebsrisiko gibt. Die Anzahl der Erkrankungen liegt allerdings in einem so geringen Bereich, dass er nicht besonders auffällig ist. Das Risiko an Krebs zu erkranken liegt bei der aktuellen 60-Mikrogramm-Grenze für Tonerstaub bei 4:10.000.

  • Das Institut für Pathologie der Universität Rostock untersucht 2008 Krebsgewebe eines verstorbenen Servicetechnikers. Im Gewebe des Lungentumors werden Tonerpartikel nachgewiesen. Der Befund legt die Annahme nahe, dass Toner Krebs erzeugen kann.
  • Internationale Forschungen auf Grundlage des Ames-Tests belegen, dass Substanzen aus Toner krebserregend sein können. Bei dem Test wird mit Zellen von Ratten geforscht. Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar.
  • 2010 wird zur Wirkung von Toner im Institut für Umweltwissenschaften an der Universität Freiburg an Menschen bzw. menschlichem Gewebe geforscht. Die beiden Untersuchungsreihen bringen belastende Ergebnisse: Sensibilisierte Personen reagieren mit oxidativem Stress auf Emissionen aus bestimmten Laserdruckern. Der Stoffwechsel gerät aus dem Gleichgewicht. Wissenschaftler vermuten, dass dieses Ungleichgewicht die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erschöpfungssyndromen, aber auch Morbus Parkinson und Morbus Alzheimer fördern kann.
  • Bei einer zweiten Versuchsreihe an menschlichen Lungenzellen wird nach einer Stunde Druckdauer eine gentoxische Wirkung nachgewiesen. Die Zellen mutieren.
  • Bei einer ersten humanen Studie 2013 in Zusammenarbeit mit der Universität Bern, Arbeitsmedizinern der Universität Gießen und dem Medizinischen Labor Bremen kann das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg (IUK Freiburg) im Auftrag von nano-Control nachweisen, dass Nanopartikel in Lungenzellen eindringen können, auch Aluminium.
  • Die Ergebnisse einer Pilotstudie des IUK Freiburg aus dem Jahr 2015 zeigen, dass es unter standardisierten Bedingungen und Simulation einer alltäglichen Büroraumsituation zu biologischen bzw. gesundheitlichen Triggerungen des Menschen durch feine und nanoskalige Partikel sowie flüchtige organische Verbindungen bei Exposition gegenüber Emissionen aus Las...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    222
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    197
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    176
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    166
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    145
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    144
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    128
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    128
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    123
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    114
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    114
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    108
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    104
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    99
  • Schichtarbeit
    95
  • TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher exp ... / 4.5.2 Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile
    93
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.7 1000-Mann-Quote
    92
  • Lock Out Tag Out (LOTO) / 2 Das LOTO-Prinzip
    88
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb / 3 Länge von Fluchtwegen
    85
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    81
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Belastungen durch elektrische Geräte: Elektrosmog im Büro: Gefahren und Schutzmaßnahmen
Person vor Apple-Bildschirm
Bild: pixabay

Telefon, Schreibtischlampe, Computer, Monitor sowie der Drucker: Sie alle verursachen Elektrosmog im Büro, der von den Mitarbeitern aufgenommen wird. Ist er tatsächlich schädlich für die Beschäftigten? Und welche Schutzmaßnahmen helfen gegen potenzielle Belastungen durch elektrische Geräte?


Tonerstaub: Risiken und Schutzmaßnahmen im Büro
Tonerstaub: Risiken und Schutzmaßnahmen im Büro

Zusammenfassung Überblick Husten am Arbeitsplatz oder brennende Augen am Schreibtisch: Laserdrucker, -kopierer und Multifunktionsgeräte können unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren