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Teil I der Entgeltordnung des TV-L / 5.7.1.2 Selbstständige Leistungen wurden verneint

Annette Salomon-Hengst
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Bei folgenden Arbeitsvorgängen wurde das Tarifmerkmal "selbstständige Leistungen" verneint:

  • Ermittlungsdienst im Ordnungsamt (VergGr. VIb).[1]
  • Sachbearbeitung in Kfz-Zulassungsstelle (VergGr. VIb).[2]
  • Beschäftigte, die im Messdienst der Verkehrsüberwachung eigenverantwortlich eingesetzt ist, da ihr kein eigener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nennenswerter Art eingeräumt sei.[3]
  • bei einer Schulsekretärin an einem kommunalen Gymnasium mit 1 200 Schülern und 90 Lehrkräften.[4] Wesentliche Aufgaben: Vorzimmerdienst, Schreibdienst, Registraturtätigkeiten bei Postein- und -abgang, Personalkartei, Schülerkartei; Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung des Haushalts, Erteilung von Auskünften, Aufnahme von Dienst- und Schülerunfällen.
  • Sachbearbeiter für das Mahnwesen[5] (Aufgaben: Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, dabei sämtlicher Schriftwechsel in Bezug auf Mahnverfahren mit Gerichten und Rechtsanwälten bis hin zu der Erfüllung der Forderungen; Klageverfahren mit Streitwerten bis 5.000 DM vor dem Amtsgericht und einstweilige Anordnungen; Teilnahme an Gerichtsterminen in Anwaltsprozessen).
  • Leiterin der Arbeitsgruppe ambulante Forderungsabrechnung eines Krankenhauses[6] mit Aufsichts- und fachlicher Weisungsbefugnis über 8 unterstellte Angestellte. Zusammenfassung der Leitungstätigkeit und der eigenen Sachbearbeitertätigkeit zu einem großen Arbeitsvorgang.
  • bei einem Schulassistenten[7] (Führung der Mediothek; Verwaltung und Wartung aller audiovisuellen Geräte; Druck- und Kopierarbeiten; Aufstellung und Koordination von audiovisuellen Anlagen bei schulischen Veranstaltungen; im naturwissenschaftlichen Bereich Kontrolle, Bestandsaufnahme und Wartung aller technischen Geräte, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung, Herstellen von nicht käuflichen Versuchs- und Messgeräten ...

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