Prof. Dr. Heinz Kußmaul
, Dr. Manuel Gottfreund
In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar.
Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Optional ermöglicht das BMF allerdings bereits eine Anwendung auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Aus technischer Sicht soll analog zur Verfahrensweise in den Vorjahren eine Übermittlung unter Zugrundelegung der aktualisierten Taxonomie-Version 6.9 für Testfälle ab November 2025 und für Echtfälle ab Mai 2026 möglich sein.
Besonders hervorzuheben sind die Erläuterungen im Hinblick auf § 5b Abs. 1 EStG, der durch das Jahressteuergesetz 2024 geändert wurde und nach dem nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, die E-Bilanz explizit unter Erbringung unverdichteter Kontennachweise mit Kontensalden übermittelt werden muss. Besagte Erläuterung durch das BMF erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Erweiterung der Regelung einige Unklarheiten hinsichtlich des Umfangs der zu übermittelnden Daten hervorgerufen hat. Neben dem Hinweis, dass ein Kontennachweis den Namen der Position, die Kontonummer, eine Kontobeschreibung und den Kontensaldo enthalten muss, werden explizite Beispiele zum Umfang der geforderten Verdichtung unterbreitet. Zumindest die Sachkonten der Buchführung, die am Jahresende einen Saldo aufweisen, sollen unverdichtet übermittelt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Bereitstellung von Konten der Nebenbücher (z. B. Konten einzelner Debitoren) nicht zu erfolgen hat, was aus Sicht der Bilanz...