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Tarifrunde 2023 zum TVöD Bund und Kommunen – Erläuterung ... / 1 Einführung, Überblick über die Tarifeinigung

Jutta Schwerdle
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In der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt.

Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 für die Tarifrunde insbesondere folgende Forderungen erhoben: Erhöhung der Entgelte um linear 10,5 %, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 500 Euro; Erhöhung der Auszubildenden- und Praktikantenentgelte um 200 Euro; Geltung ab dem 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von 12 Monaten; Verlängerung des TV FlexAZ.

Grundlage der nunmehr erzielten Tarifeinigung ist die Empfehlung der Schlichtungskommission vom 14. April 2023.

Überblick über die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung vom 22. April 2023:

  • Der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 22. April 2023 sieht steuerfreie und in der Sozialversicherung beitragsfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Die Beschäftigten erhalten bei Vollzeitbeschäftigung einmalig im Juni 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024, Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 2 erläutert.
  • Ab 1. März 2024 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Beschäftigten um 200 Euro (Sockelbetrag). Diese so ermittelten Beträge erhöhen sich sodann zusätzlich um 5,5 Prozent. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, erhöht sich das bisherige Tabellenentgelt mindestens um 340 Euro (Mindestbetrag). Einzelheiten sind in Ziffer 3 dargestellt.
  • Auszubildende, Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die Inflationsausgleichszahlungen hälftig. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich ab 1. März 2024 um 150 Euro monatlich (Näher Ziffer 2 und 3).
  • Die Regelung zur Übernahme Auszubildender in ein Arbeitsverhältnis wurde befristet verlängert.
  • Im TVöD für die Sparte der Krankenhäuser wurde mit Blick auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung die Regelung zur Vorweggewährung eines höheren Entgelts modifiziert und diese Regelung erstmals auf den Bereich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen ausgeweitet (Einzelheiten Ziffer 5).

Der TV Inflationsausgleich wurde bereits am Tag der Tarifeinigung, d. h. am 22. April 2023, im vollständigen Wortlaut von den Tarifvertragsparteien verabschiedet. Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft, wenn die Tarifeinigung vom 22. April 2023 bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 (Erklärungsfrist) von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird.

Im Übrigen tritt der Tarifabschluss – soweit nicht abweichend geregelt – rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt insoweit der Abschluss der Redaktionsverhandlungen abzuwarten, in denen die erzielte grundsätzliche Tarifeinigung in Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit mindestens bis zum 31. Dezember 2024. Die Laufzeit von 24 Monaten gibt den Arbeitgebern Planungssicherheit.

Nach Angaben von Karin Welge, der Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA, handelt es sich bei der erzielten Tarifeinigung für die kommunalen Arbeitgeber um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten. Die Entgelte der Beschäftigten erhöhen sich nach Berechnungen der VKA um bis zu 17 Prozent, was die Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst attraktiver ausgestaltet.

[1] Die Ausführungen in diesem Beitrag basieren teilweise auf der Pressemitteilung der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) "Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent" vom 23.04.2023, den Rundschreiben der Kommunalen Arbeitgeberverbände "Hinweise zur Zahlbarmachung der Sonderzahlungen nach dem TV Inflationsausgleich" sowie den Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 22.04.2023, Az. D5.31002/72#8 und vom 24.04.2023, Az. D5.31002/72#12 zum Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023.

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