In der Tarifrunde des Jahres 2025 haben die Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung vereinheitlicht. Ab dem Jahr 2026 gilt grundsätzlich ein Bemessungssatz von 85 %.
Jahressonderzahlung des Jahres 2025
Die Veränderung betrifft nicht die Jahressonderzahlung des Jahres 2025. Hier gelten noch die bisherigen Bemessungssätze
Die Sätze für die Jahressonderzahlung des Jahres 2025 betragen weiterhin:
| In den Entgeltgruppen 1 bis 8 |
84,51 % |
| In den Entgeltgruppen 9a bis 12 |
70,28 % |
| In den Entgeltgruppen 13 bis 15 |
51,78 % |
Für Beschäftigte im Pflegedienst (Anlage E) finden folgende Werte Anwendung:
| In den Entgeltgruppen P 5 bis P 8 |
84,51 % |
| In den Entgeltgruppen P 9 bis P 16 |
70,48 % |
Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C) finden folgende Werte Anwendung:
| In den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 |
84,51 % |
| In den Entgeltgruppen S 11a bis S 18 |
70,48 % |
Im Tarifgebiet Ost wird für die Entgeltgruppen 1 – 8 (bzw. P5 – P8 und S2 – S9) die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 auf 81,51 % und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 % angehoben.
Ab dem Jahr 2026 gilt im Bereich der VKA grundsätzlich ein einheitlicher Bemessungssatz von 85 %. Es wird daher grundsätzlich nicht mehr zwischen den einzelnen Entgeltgruppen differenziert.
Eine Ausnahme besteht im Geltungsbereich des TVöD-K und des TVöD-B für die Entgeltgruppen 1 bis 8, S 2 bis S 8b und P 5 bis P 8. Für Beschäftigte, die in den genannten Entgeltgruppen eingruppiert sind, beträgt der Bemessungssatz 90 %.
Im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B ist der Bemessungssatz nur in den genannten Entgeltgruppen von 85 % auf 90 % erhöht. In den anderen Entgeltgruppen bleibt es bei 85 %.
Auf Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe S 9 im TVöD-B eingruppiert sind, findet jedoch wegen der Sonderregelu...