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Sustainable Human Resource Management: Möglichkeiten des ... / 2.5.1.2 Vergütung von Führungskräften

Prof. Guido Grunwald, Prof. Jürgen Schwill
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Neben den Diskussionen im Kontext der Entlohnung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern scheint die Debatte um die Vergütung von Führungskräften v. a. durch die teilweise exorbitanten Managergehälter weitaus höhere Wellen zu schlagen.

Anlasspunkte der Kritik sind zum einen die absolute Höhe der Gehälter und zum anderen die relative Höhe im Vergleich zum Durchschnittsverdienst eines Beschäftigten (Lohnspreizung).[1]

 
Praxis-Beispiel

VW: Absolute und relative Entgelthöhe

Der damalige Vorstandsvorsitzende des Volkswagen-Konzerns, Herbert Diess, verdiente 2019 mit 9,9 Mio. EUR mehr als alle anderen Topverdiener der 30 Dax-Unternehmen. 2014 waren es für den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn noch 16 Mio. EUR.

Durchschnittlich verdienten Vorstände 2019 3,4 Mio. EUR; im Vergleich zum Durchschnitt der Mitarbeitergehälter ist es das 49-Fache. Martin Winterkorn hat 2013 noch das 190-Fache von dem eines durchschnittlichen Arbeitnehmers des Autokonzerns verdient.[2]

Besonders kritisch werden Vergütungssysteme gesehen, wenn trotz Fehlleistungen bzw. offensichtlichem Versagen leitende Mitarbeiter Millionenbeträge an Abfindungen und Pensionszahlungen erhalten.

 
Praxis-Beispiel

VW: Entgelthöhe und Fehlverhalten

Aufgrund der Manipulationen bei Abgastests (Dieselskandal) trat Martin Winterkorn am 23.9.2015 als Vorstandschef der Volkswagen AG zurück. Er bezieht weiterhin ein Grundgehalt von 1,6 Mio. EUR pro Jahr. Im Sommer 2016 erhielt er sogar eine Bonuszahlung in Höhe von 4,1 Mio. EUR, die Ende des Jahres um zusätzliche 1,7 Mio. EUR aufgestockt wurde. Seit dem 1.1.2017 bezieht Winterkorn nunmehr eine VW-Betriebsrente von 3.100 EUR, und zwar pro Tag und bis ans Lebensende[3]

Derartige Entwicklungen hinsichtlich der absoluten und relativen Höhe der Vergütung und auch der Vergütungsbestandteile...

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