Es kann festgehalten werden, dass sowohl Prävention als auch Intervention Aufgabenbereiche im Betrieb darstellen, die, sorgfältig und mit Blick auf die vorhandenen Empfehlungen, viele Personen einbeziehen. Einige der dargestellten Bereiche sind ganz klar Führungsaufgabe: Eine Haltung und darauf basierende betriebliche Regeln und Maßnahmen zu entwickeln, obliegt Führungskräften. Auch in der tatsächlichen Intervention, also der Einleitung eines Stufenplans und dessen Durchführung sind Führungskräfte verantwortlich.
Darüber darf aber nicht vergessen werden: Betriebliche Suchtprävention und Intervention sind auch Kernaufgaben der Arbeitssicherheit. Wird Sucht im Kontext von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausschließlich als soziales oder personalrechtliches Thema betrachtet, wird ein wesentliches Wirkungsfeld außer Acht gelassen.
Dieser Beitrag ist dann wirksam, wenn er nicht als Sonderrolle, sondern als fester Bestandteil der eigenen Aufgabe verstanden wird. Diese ist einzubetten in ein betriebliches Gesamtkonzept, das Prävention und Intervention als Schnittstellenaufgabe begreift. Suchtprävention gelingt nicht durch einzelne Maßnahmen und Akteure, sondern durch Haltung, Struktur und Bereitschaft aller Beteiligten, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und das Thema zu gestalten.