In der Prävention wird zwischen 2 Ebenen unterschieden: der Verhältnis- und der Verhaltensprävention. Während die Verhältnisprävention auf die Rahmenbedingungen, also die Verhältnisse abzielt, agiert die Verhaltensprävention auf individueller Ebene. Auf den Betrieb angewandt bedeutet dies Folgendes: Verhältnisprävention findet statt, wenn beispielsweise Betriebsvereinbarungen geschlossen werden, die sich mit Sucht und Suchtmittelkonsum sowie dem Umgang mit pathologischen Verhaltensweisen auseinandersetzen.
Weitere Beispiele sind die Gestaltung einer suchtmittelfreien Unternehmenskultur, etwa durch das Anbieten alkoholfreier Alternativen bei Betriebsveranstaltungen, die Anpassung von Arbeitsabläufen zur Reduktion suchtbegünstigender Belastungen wie Stress oder sozialer Isolation sowie die strukturelle Verankerung von Hilfsangeboten wie einer Sozialberatung.
Verhaltensprävention hingegen setzt beim einzelnen Mitarbeitenden an und zielt darauf ab, dessen Wissen, Einstellungen und Kompetenzen im Umgang mit Suchtmitteln und suchtbegünstigenden Situationen zu stärken. Im betrieblichen Kontext umfasst dies beispielsweise Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Sucht und deren Frühzeichen (z. B. im Rahmen einer Unterweisung), die Schulung von Führungskräften im Erkennen von Warnsignalen und in der Gesprächsführung sowie die Förderung individueller Ressourcen wie Stressbewältigung oder Resilienz. Auch das vertrauliche Beratungsgespräch mit einem bzw. einer betroffenen Mitarbeitenden, in dem Hilfsangebote aufgezeigt und eigenverantwortliches Handeln angeregt werden, ist ein klassisches Instrument der Verhaltensprävention.
Beide Ebenen entfalten ihre Wirkung jedoch erst im Zusammenspiel. Verhaltensprävention allein greift zu kurz, wenn die strukturellen Rahmenbedingungen such...