Der Begriff "duales Studium" bezeichnet Studiengänge, bei denen sich Phasen des Universitätsstudiums und vergleichbar lange Etappen der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen abwechseln. Diese Struktur ist durch einen Vertrag zwischen dem Studenten und dem Ausbildungsinstitut sowie dem beteiligten Unternehmen festgelegt.
2.1 Vertragsverhältnis
Bei der Einstellung eines dualen Studenten gibt es verschiedene Modelle, die differenziert betrachtet werden müssen: ausbildungsintegriertes, praxisintegriertes, berufsintegriertes und berufsbegleitendes duales Studium.
2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium
Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), was spezielle Vorschriften mit sich bringt:
- Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen.
- Nach der Probezeit ist eine außerordentliche Kündigung nur noch mit Begründung gemäß § 22 BBiG möglich.
- Das Mindestentgelt für Auszubildende ist nach § 17 BBiG vorgeschrieben.
- Praxiszeiten während der Ausbildung sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen, falls sie als Pflichtpraktika gelten oder in den Studiengang integrierte Praxiszeiten darstellen.
2.1.2 Praxisintegriertes duales Studium
Im praxisintegrierten dualen Studium stehen Praxisanteile und theoretische Ausbildung gleichwertig nebeneinander, mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss zu erlangen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG findet das BBiG keine Anwendung auf diese Art der Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen durchgeführt wird, basier...