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Steuererklärungen im Verein / 8 Anlage EÜR

Dipl.-Kffr. Sandra Oechler
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Vereine mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Einnahmen von mehr als 45.000 Euro, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen die Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen. Die Steuererklärungen sind elektronisch mittels des Programms ELSTER zu erstellen und dem Finanzamt zu übermitteln (vgl. Abschnitt 1.1).

 
Hinweis

Vereine brauchen nur die Zahlen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zu deklarieren, sofern sie die Einnahmen-Freigrenze von 45.000 Euro überschritten haben.

Bei Sportvereinen können die sportlichen Veranstaltungen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein, wenn

  • die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen höher als 45.000 Euro sind oder
  • der Verein optiert hat und Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern durchführt.

Die Finanzverwaltung hat die Positionen in der Anlage EÜR ausschließlich nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgewählt und sortiert. Die Auswertung des Vordrucks soll der Finanzverwaltung eine vereinfachte Verprobung ermöglichen.

Ergänzt wird der Vordruck um zwei weitere Formulare, die bei Bedarf zu verwenden sind:

  • Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR,
  • Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR.

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