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Steuerberater und die EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Zusammenfassung

Steuerkanzleien treffen die bis zum 25.5.2018 umzusetzenden Neuerungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ganz besonders. Dieser Beitrag richtet sich an Steuerkanzleien, die auf das Ende der Umsetzungsfrist unzureichend oder noch gar nicht vorbereitet sind. Er unterstützt Steuerkanzleien bei der Umsetzung der wichtigsten Grundlagen.

1 Jetzt die richtigen Datenschutz-Maßnahmen ergreifen

Mit Einführung der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich die Spielregeln in Sachen Datenschutz grundlegend geändert. Erstmals sprechen wir über eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage, die auf nationaler Ebene nur wenig Gestaltungsspielraum lässt. Wir erleben einen Paradigmenwechsel: weg vom akzeptierten Risiko eines überschaubaren wirtschaftlichen Schadens im Falle einer Panne, hin zu einer klar definierten Nachweispflicht über das Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung solcher Pannen und deutlich höheren Bußgeldern schon für den Fall, dass die in der DSGVO geforderte Rechenschaftspflicht nicht umgesetzt wird.

Und wir erleben eine große Anzahl Steuerkanzleien, die Stand heute auf das Ende der Umsetzungsfrist am 25.5.2018 unzureichend oder gar nicht vorbereitet ist. Torschlusspanik muss man allerdings noch nicht bekommen: wer sich jetzt mit dem Thema befasst hat gute Chancen, die wichtigsten Grundlagen bis Mitte 2018 umzusetzen.

Datenschutz: darum geht’s

Der Begriff "Datenschutz" legt nahe, dass es sich um den Schutz von Daten handelt. Daher werden Datenschutz und IT-Sicherheit oft miteinander verwechselt. Der körperliche Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff ist jedoch nur ein Teilaspekt. Beim Datenschutz geht es um das Recht einer Person auf informationelle Selbstbestimmung, sprich um den Schutz der Person als Betroffene vor unberechtigtem Umgang mit Informationen über sich selbst, zum Beispiel durc...

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