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Stecken gebliebener Bau / 3 Die Entscheidung der Erwerber über die Fertigstellung des stecken gebliebenen Baus durch Beschluss und die Aufgaben des Verwalters

Alexander C. Blankenstein
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3.1 Vorbereitungsarbeiten durch den Verwalter

Sofern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits über einen Verwalter verfügt, sollte dieser folgende Vorbereitungsarbeiten erledigen:

  • Der Verwalter sollte überprüfen, ob bereits eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer besteht (was in aller Regel der Fall sein dürfte) und ob bezüglich mindestens einem der Erwerber die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllt, zu seinen Gunsten also eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und der Besitz an den Räumen des Sondereigentums übergeben wurde. Denn nur derartige Erwerber werden gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Wohnungseigentümer fingiert und sind entscheidungsbefugt sowie zur Beteiligung an den Fertigstellungskosten verpflichtet.
  • Unter Zuhilfenahme von Sonderfachleuten sollte der Verwalter das Baustadium und die zu erwartenden Fertigstellungskosten ermitteln.
  • Der Verwalter sollte mit einer entsprechenden Tagesordnung eine Eigentümerversammlung einberufen, um die Wohnungseigentümer in die Lage zu versetzen, ordnungsgemäße Eigentümerbeschlüsse zur Fertigstellung des stecken gebliebenen Baus zu fassen.
  • Bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs hat der Verwalter zu berücksichtigen, welche Einheiten noch nicht verkauft bzw. welche Käufer noch nicht Mitglied der Gemeinschaft sind, da diese Einheiten bei der Umlage der Kosten nicht beteiligt werden können.

3.2 Beschlussfassung durch die (werdenden) Wohnungseigentümer

Beschließen die (werdenden) Wohnungseigentümer die Fertigstellung des stecken gebliebenen Baus, entspricht ein solcher Beschluss nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan entspricht.

 
Achtung

Planabweichungen

Weitere Maßstäbe sind die für die notariellen Bauträgerverträge maßgebliche Baubeschreibung und die gesamte Baueingabeplanung einschließlich bereits bestehender Werkpläne. Weicht der ge...

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