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Statusfeststellung: Lohnt sich die Bewertung von in der Vergangenheit begonnenen Tätigkeiten?

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Zusammenfassung

 
Überblick

Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsstatus – Selbstständiger oder Arbeitnehmer – wurde entweder selbst gewählt oder in Absprache mit dem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber festgelegt.

Doch was ist, wenn der Versicherungsstatus irrtümlich falsch angenommen wurde? Gibt es eine Möglichkeit, diesen Status zu prüfen bzw. bestätigen zu lassen? Wie verhält es sich in Sachverhalten, die weit in der Vergangenheit falsch beurteilt wurden? Was sind die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken?

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sind in § 7a Abs. 1 SGB IV gesetzlich verankert. Ergänzend hierzu räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ein eigenes Recht ein, den versicherungsrechtlichen Status festzustellen.

Sozialversicherung

1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status:

  • Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV.
  • Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV.
  • Prognoseentscheidung.
  • Gruppenfeststellung.
  • Statusfeststellungsverfahren der Einzugsstelle (Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) nach § 28h Abs. 2 SGB IV.

Lohnsteueraußenprüfung für die Sozialver...

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