Die Bundesregierung erhöht die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm "Junges Wohnen" von bisher 2,5 Mrd. EUR auf 3,15 Mrd. EUR. Das wurde auf einer Sonder-Bauministerkonferenz beschlossen.
Die Länderbauminister und Bundesbauminsterin Klara Geywitz (SPD) haben sich am 11.1.2024 auf einer digitalen Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) darauf geeinigt, dass die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm "Junges Wohnen" für das Jahr 2024 von bisher 2,5 Mrd. auf 3,15 Mrd. EUR erhöht werden.
Die Bundesländer tragen einen eigenen Anteil an der Finanzierung: Die geforderte Mindestfinanzierung bleibt grundsätzlich bei 30 %. Die Bundesregierung wollte den Ko-Finanzierungsanteil kurzfristig für die gesamte Förderung 2024 auf mindestens 40 % erhöhen. Da in einzelnen Ländern die Haushaltsplanungen bereits abgeschlossen sind, hätten die Gelder gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Jetzt kommt die Erhöhung einmalig nur für die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 615 Mio. EUR, so der Kompromiss.
Im Jahr 2023 haben die Bundesländer nach offiziellen Zahlen der BMK eigene Mittel mit einem Barwert von insgesamt 2,9 Mrd. EUR investiert, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Ausgestaltung der Ko-Finanzierung wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.
Bund-Länder-Pakt: Schnelleres Planen und Bauen von Wohnungen
Am 6.11.2023 haben Bund und Länder einen Pakt für schnelleres Bauen und Planen geschlossen, um bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen. Die geplanten Maßnahmen im Überblick:
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Verzicht auf Bebauungsplan Durch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB) kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, wenn die Kommune einverstanden ist. |
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Genehmigungsf... |