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Soziale Wohnraumförderung: Bayern / 3.3 Modernisierung von Mietwohnraum und Pflegeplätzen

Jörg Wilde
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Zielsetzung

Das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) fördert die Erneuerung und energetische wie soziale Aufwertung bestehender Mietwohngebäude (mindestens drei Wohnungen) sowie Modernisierungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinie wurde 2022 eingeführt, zuletzt im November 2024 angepasst und gilt in der derzeitigen Fassung bis zum 31.12.2026.

3.3.1 Was genau wird gefördert?

Anpassung von Pflegplätzen

Gefördert werden projektbezogen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, konkret: energetische Sanierungen, Instandsetzungen, Barriereanpassungen, wohnwertverbessernde Modernisierungen und – bei Pflegeeinrichtungen – die Schaffung oder Anpassung von Pflegeplätzen. Maßgeblich sind die förderfähigen Modernisierungs- und Erneuerungskosten, die in der Regel bis zu 60 % vergleichbarer Neubaukosten anerkannt werden (in Einzelfällen bis 75 % möglich). Maßnahmen mit durchschnittlich weniger als 5.000 EUR je Wohnung werden nicht gefördert (Schwellwert).

3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung

Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse.

  • Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab.
  • Allgemeiner (Basis-)Zuschuss: bis zu 300 EUR je m2 Wohnfläche.
  • Nachhaltigkeitszuschuss: bei besonders nachhaltigen Vorhaben zusätzlich bis zu 200 EUR je m2 Wohnfläche (Voraussetzung: Mehrkosten in mindestens drei Nachhaltigkeitsbereichen).
  • Deckel: Zuschuss-Beträge (Basis und Nachhaltigkeit) sind jeweils auf max. 25 % des gewährten Darlehens begrenzt; die Gesamtförderung darf 100 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Kurz: pro Quadratmeter können Sie formal bis zu 500 EUR (300 EUR + 200 ...

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