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Soziale Wohnraumförderung: Bayern / 3.1 Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern

Jörg Wilde
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Mietwohnungen

3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung

Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung.

Zielsetzung & Mechanik

Anspruchsberechtigte

Die Förderung richtet sich an Bauträger, die geförderte Mietwohnungen errichten, sanieren oder erwerben. Die Mietpreise müssen sich an der sog. zumutbaren Miete für bestimmte Einkommensstufen orientieren – und diese liegt je nach Haushalt in der Regel zwischen 4,00 EUR und 7,00 EUR/m2 Wohnfläche. Erst wenn die marktübliche höchstzulässige Miete deutlich darüber liegt, greift die Zusatzförderung, die direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird.

Förderungskomponenten

Förderungen

Objektabhängiges Darlehen – gestaffelt nach Bindungsdauer:

  • 25 Jahre: bis zu 40 % der Kostenobergrenze, aktuell 3.100 EUR/m2 = entsprechend max. 1.240 EUR/m2
  • 40 Jahre: bis zu 50 % = max. 1.550 EUR/m2
  • 55 Jahre: bis zu 60 % = max. 1.860 EUR/m2.

Bei rollstuhlgerechten Wohnungen kann der Betrag zusätzlich um 15 % steigen. Die Zinssätze betragen während der Bindung 0,5 % p. a.; nach drei tilgungsfreien Jahren folgt eine Tilgung von 1–4 % jährlich – Verwaltungskostenbeitrag 3 % des Darlehensnennbetrags führt in den ersten drei Jahren zu 0,5 % halbjährlich anstatt Tilgung.

Belegungsabhängiges Darlehen – Höhe abhängig von der Mietstruktur

15 Jahre Tilgungsfreiheit

Dieser Teil finanziert die Mietentlastung, die durch den Unterschied zwischen höchstzulässiger und zumutbarer Miete entsteht. Voraussetzung: Abstand von mindestens 1,00 EUR/m2 bis 1,50 EUR/m2. Der Zinssatz liegt aktuell bei 2,75 %, bei bis zu 15 Jahren Tilgungsfreiheit, d...

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