Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.2 Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

Christian Wäldele
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Es wird eine neue Protokollerklärung Nr. 1a aufgenommen, die eine Zulage i. H. v. 70,00 EUR für Tätigkeiten als Praxisanleiter:

Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

Die Zulage wird für die Praxisanleitung in der Ausbildung von

  • Erziehern,
  • Kinderpflegern,
  • Sozialassistenten oder
  • Heilerziehungspflegerin

gezahlt, wenn die Praxisanleitung einen zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an der Gesamttätigkeit ausmacht.

Problematisch erscheint die Anwendung dieser Norm. Dies einerseits wegen der Definition der übertragenen Tätigkeit und andererseits wegen des zeitlichen Anteils.

Wie dem gesamten Eingruppierungsrecht immanent muss die "entsprechende Tätigkeit als Praxisanleiter" übertragen sein. Voraussetzung ist also eine Erklärung des Arbeitgebers mit der Übertragung der Tätigkeit. Eine zusätzliche Fort- oder Weiterbildung ist nicht erforderlich, um Beschäftigten die Tätigkeit als Praxisanleiter zu übertragen.

Weitaus komplexer scheint das Messen des Zeitanteils. Die Protokollerklärung spricht von einem Ausüben "mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit." An dem Wort Ausüben wird deutlich, dass die Übertragung der entsprechenden Tätigkeit alleine nicht ausreic...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.531
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.411
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    889
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    871
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    851
  • Jubiläumszuwendung
    823
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    739
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    738
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    727
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    726
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    719
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    687
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    669
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    661
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    646
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    632
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    631
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    623
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    616
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    616
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren