Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sonstige arbeitsgerichtliche Streitigkeiten / 13 Klage auf Entgeltfortzahlung

Uwe Ringel
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der Arbeitnehmer hat an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitslohns[1] im Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Wird der Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt diese 6-Wochen-Frist neu zu laufen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit mindestens 12 Monate vergangen sind.[2] Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht erst nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 4 Wochen.[3]

Klagt der Arbeitnehmer auf Entgeltfortzahlung, so hat er die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Das betrifft insbesondere den Umstand, dass er in einem bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt war. Dafür genügt es regelmäßig, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

Unter bestimmten Umständen treffen den Arbeitnehmer weitreichendere Darlegungs- und Beweispflichten. Ergeben sich für einen objektiven Beobachter Zweifel an der Echtheit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (z. B. wenn bei angekündigtem Krankfeiern des Arbeitnehmers in Wirklichkeit keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt), hat der Arbeitgeber diese Umstände vorzutragen und unter Beweis zu stellen. In diesem Fall trifft dann den Arbeitnehmer die weitere Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung. Dieser Beweis kann durch die Benennung des krankschreibenden Arztes als Zeugen geschehen. Dabei bekundet der Arzt, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank war. Zu berücksichtigen ist, dass der Arbeitnehmer den Rechtsstreit verlieren kann, wenn sich der behandelnde Arzt bei seiner Zeugenaussage nicht mehr sicher ist, ob der klagende Arbeitnehmer tatsächlich krank war. Es besteht dann die Gefahr, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit nicht zur Überzeugung des Gerichts hat nachweisen können.

Anders ist die Darlegungs- und Beweislast zu beurteilen, wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit zweifelhaften Krankschreibungen erfolgt.

Die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts ist in § 4 EFZG geregelt. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche ist die Berechnung unproblematisch. Sie wird dann nach dem sog. modifizierten Entgeltausfallprinzip durchgeführt: Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Dabei ist nicht der in der Vergangenheit erzielte Durchschnittsverdienst (wie etwa beim Urlaubsgeld) maßgebend. Die Modifizierung besteht darin, dass auf die regelmäßige Arbeitszeit und bei Leistungslohn aus Praktikabilitätsgründen letztlich doch auf den Durchschnittsverdienst abgestellt wird.

[1] § 1 EFZG,
[2] § 3 Abs. 1 EFZG.
[3] § 3 Abs. 3 EFZG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Lohnfortzahlung: Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (1)
Bild: Haufe Online Redaktion

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bezweifelt der Arbeitgeber das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit, stellt sich die Frage, ob diese Zweifel geeignet sind, den Beweiswert einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern und welche Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Überprüfung zur Verfügung stehen.


BAG-Urteil: Verdächtige Krankschreibung nach Kündigung
Krankheit vortäuschen
Bild: Karolina Grabowska / pexels

Wenn die Krankschreibung eines gekündigten Mitarbeiters genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert, können Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit berechtigt sein. Das stellte das BAG fest und konkretisierte die Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was gilt bei Krankschreibung im Urlaub?
Erkältung Schnupfen krank
Bild: Pixabay

Niemand möchte im Urlaub krank werden, aber es passiert. In rechtlicher Hinsicht gibt es – wie bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – gewisse Vorgaben. Was zu beachten ist, wenn Beschäftigte im Urlaub arbeitsunfähig erkranken oder trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren wollen.


Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


LAG Berlin-Brandenburg 26 Sa 513/18
LAG Berlin-Brandenburg 26 Sa 513/18

  Entscheidungsstichwort (Thema) Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung  Leitsatz (amtlich) 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trägt - nach allgemeinen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren