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Sondernutzungsrechte / 1.3.2 Turnusregelung

Alexander C. Blankenstein
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Durch einfach-mehrheitliche Beschlussfassung können auch Turnusregelungen getroffen werden. Auch eine Turnusregelung führt nicht zu einem Entzug des Mitgebrauchs, vielmehr soll eine gleichwertige Mitbenutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer erreicht werden, weil ein gleichzeitiger Gebrauch nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Ob Turnusregelungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt maßgeblich von der Eigentümergemeinschaft selbst und hier insbesondere deren Größe ab. Zweckmäßig dürften sie nur in kleineren Wohnanlagen sein.

Turnusregelungen können insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht kommen:

Fahrradkeller

Ist etwa im gemeinschaftlichen Fahrradkeller nicht ausreichend Platz für sämtliche Fahrräder, können die Wohnungseigentümer durchaus als Gebrauchsregelung beschließen, dass der Fahrradkeller im Wechsel von den einzelnen Wohnungseigentümern genutzt werden kann.

 

Beschlussmuster: Turnusmäßige Nutzung eines Fahrradkellers

TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Fahrradkellers

Aufgrund der Tatsache, dass im gemeinschaftlichen Fahrradkeller lediglich die Möglichkeit besteht, bis zu _____ Fahrräder abzustellen, tatsächlich jedoch _____ Fahrräder vorhanden sind, beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung:

Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer ungeraden Zahl (z. B. 1, 3, 5 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den ungeraden Monaten (z. B. Januar, März, Mai etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrradanhängern und erforderlichem Zubehör zur Verfügung. Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer geraden Zahl (z. B. 2, 4, 6 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den geraden Monaten (z. B. Februar, April, Juni etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrrada...

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