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Sicherheitsbeleuchtung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Sicherheitsbeleuchtung soll bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte und die Verhütung von Unfällen ermöglichen. Kritische Arbeiten und Prozesse können beendet und/oder die Arbeitsräume und -bereiche sicher verlassen werden, wenn eine entsprechende Ausleuchtung und ggf. eine integrierte Rettungswegekennzeichnung mit Richtungsangabe vorhanden ist. Sicherheitsbeleuchtungen können mit Leuchten (mit oder ohne Rettungszeichen) und/oder als bodennahe optische Sicherheitsleitsysteme ausgeführt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Seite des Baurechts sind die Landesbauordnungen der Bundesländer grundlegend, für den Arbeitsschutz Anhang 2.3 und Anhang 3.4 ArbStättV sowie ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".

1 Wo wird eine Sicherheitsbeleuchtung benötigt?

Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtungen ist i. d. R. durch Bau- oder Betriebsvorschriften vorgegeben und betrifft v. a. bestimmte Branchen, größere Gebäude oder Sonderbauten. Dennoch muss jeder Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Durch das Baurecht sind Sicherheitsbeleuchtungen z. B. erforderlich in

  • Krankenhäusern,
  • Gaststätten und Beherbergungsbetrieben,
  • Hochhäusern,
  • Garagen,
  • Versammlungsstätten,
  • Personenaufzügen usw.

Grundlage sind die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen, Sonderbauverordnungen bzw. branchenspezifischen Normen.

Nach Arbeitsschutzrecht sind Sicherheitsbeleuchtungen erforderlich in Arbeitsstätten

  • mit großer Personenbelegung,
  • mit Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung,
  • die durch ortsunkundige Personen genutzt werden,
  • in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte),
  • ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.

(Anhang 2.3 und Anhang 3.4 ArbStättV, ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge")

2 Gestaltung von Sicherheitsbeleuchtungen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden meist durch Batterien gespeist (Zentral- oder Gruppenbatterieanlagen, bei kleinen Anlagen oder Nachrüstungen auch Einzelbatterieversorgung). Ersatzstromanlagen (mit Stromerzeugungsaggregat) kommen dort infrage, wo eine netzunabhängige Stromversorgung für weitere Bereiche benötigt wird (wichtige Betriebsmittel wie Aufzüge, OP-Bereiche, sensible DV-Systeme usw.). Typischerweise ist das in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, großen Verwaltungen etc. der Fall.

Sicherheitsbeleuchtungen können mit einfachen Notleuchten oder Rettungszeichenleuchten (gem. ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung") ausgestattet sein. In jedem Fall sind vielfältige Anforderungen zu beachten, z. B.:

  • Beleuchtungsstärke (u. a. abhängig davon, ob es um Arbeitsplätze oder Fluchtwege geht und ob das Risiko "nur" im Stromausfall oder im Brandfall (Verrauchung) gesehen wird)
  • Einschaltverzögerung
  • Betriebsdauer
  • ggf. Feuerwiderstandsdauer (der Installation)
  • Prüfvorschriften

Projektierung, Bau und Prüfung größerer Anlagen verlangen daher entsprechende Fachkenntnis.

3 Optische Sicherheitsleitsysteme

Bodennahe optische Sicherheitsleitsysteme mit lang nachleuchtenden Elementen oder elektrisch betriebenen Leuchtmitteln finden zunehmend Würdigung in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (ASR A2.3). Grund: Optische Sicherheitsleitsysteme ermöglichen gerade in sensiblen Bereichen (z. B. Schiffbau, Tunnelanlagen, große Veranstaltungs- und Beherbergungsbetriebe) mehr als alle anderen Sicherheitsbeleuchtungen oder -kennzeichnungen eine schnelle und sichere Orientierung – auch und gerade bei drohender Verrauchung.

Abschn. 8.4 ASR A2.3 beschreibt die konkreten Bau- und Betriebsvorschriften für diese Systeme. Eine gute Beratung ist auch hier wesentlich, weil es z. B. bei lang nachleuchtenden Produkten eine Vielzahl von technischen Spezifikationen gibt (verschiedene Auflade- und Abstrahlzeiten, Beständigkeit der Materialien usw.). Außerdem muss hier technisch und/oder organisatorisch sichergestellt werden, dass die erforderliche Belichtung erzielt wird und die Materialien unbeschädigt und sauber bleiben. Bei entsprechender Auslegung kann ein mit nachleuchtenden Produkten gestaltetes optisches Leitsystem eine herkömmliche elektrische Sicherheitsbeleuchtung entbehrlich machen.

 
Praxis-Tipp

Nachleuchtende Kennzeichnung – vielfältig und preiswert

In jedem Fall bietet die Verwendung lang nachleuchtender Produkte (als Klebefolien, Profile, Beschichtungsstoffe usw.) jederzeit die Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Bereiche aufzuwerten, die mit oder ohne Sicherheitsbeleuchtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als unzureichend im Dunkeln begehbar erachtet werden.

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