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Schritt für Schritt zum energieeffizienten Gebäude / 2.2 Außenwände (1)

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Die Außenwand hat in der Regel den größten prozentualen Anteil an der Gebäudehülle und kann je nach Wandaufbau, Dicke und Baualtersklasse erhebliche Energieverluste verursachen. Eine Dämmung der Außenwand ist immer dann sinnvoll, wenn ohnehin Maßnahmen wie ein Fassadenanstrich oder eine Erneuerung des Außenputzes anstehen. Denn so lassen sich die Kosten für die Dämmmaßnahme reduzieren.

Im Vorfeld sollte geprüft werden, wie die Dämmung an den Anschlussstellen zu anderen Bauteilen umgesetzt werden kann, zum Beispiel die Frage, ob der Dachüberstand oder die Fensterlaibungen ausreichen, um die Dämmung aufzunehmen. Beispielsweise kann es ggf. erforderlich sein, den Dachüberstand im Zuge der Fassadendämmung zu verlängern.

Bei Bestandsgebäuden muss festgestellt werden, ob die Außenwand ausreichend tragfähig ist, um die Dämmung aufzunehmen. Sollen Außenwände saniert werden, die auf Grundstücksgrenzen stehen, sind Absprachen mit den Nachbarn, bei öffentlichen Grundstücken mit dem zuständigen Bauamt erforderlich. Bei Baudenkmälern darf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes in der Regel nicht verändert werden, eventuelle Dämmmaßnahmen an der Fassade sind daher im Vorfeld mit dem zuständigen Denkmalamt abzustimmen.

 
Achtung

U-Werte von Außenwänden

Bei der energetischen Sanierung von Außenwänden müssen die Vorgaben des GEG eingehalten werden. Festgelegt sind darin die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden (Tabelle in Anlage 7 (zu § 48) GEG). Danach darf bei Außenwänden von Wohngebäuden ein U-Wert von 0,24 W/(m2·K) nicht überschritten werden. Soll eine staatliche Förderung für die Fassadendämmung beantragt werden, sind die höheren Anforderungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant. ...

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