Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schottergärten in Baden-Württemberg verboten – Folgen weitere Länder?

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

In Baden-Württemberg sind neue Schottergärten ab sofort verboten. Aber was passiert mit den steinigen Vorgärten, die schon da sind? Weg damit oder stehen lassen? Darüber streiten sich das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium. Letztlich werden das wohl die Gerichte klären müssen.

1 Bestandsschutz oder Grünfläche um jeden Preis?

Das baden-württembergische Umweltministerium ist der Ansicht, dass Schottergärten rückwirkend bis zum Jahr 1995 laut Landesbauordnung (LBO) untersagt seien. Nach § 9 Abs. 1 LBO müssen "die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (...) Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden". Das Wirtschaftsministerium hingegen geht von einem Bestandsschutz aus.

Die Gesetzeslage für bestehende Schottergärten ist momentan nicht eindeutig. Er wäre deshalb gar nicht "unfroh", wenn es zu einer Klage käme, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. "Letztendlich wird es sich irgendwann nur vor Gericht klären lassen." Untersteller ist überzeugt: Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen – es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung.

2 Ministerpräsident Kretschmann appelliert an die Vernunft der Eigentümer

Für SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ist der Ministerien-Streit schwer nachvollziehbar: "Wenn ein Minister in der Landespressekonferenz sagt, er hoffe auf eine Klage, damit ein Gericht den Zwist seines Hauses mit einem anderen Ministerium beendet, sind wir in Absurdistan angekommen", sagte er.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte sich deutlich zu einer Umgestaltung von Schottergärten: "Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte allgemein einsehbar sein." Statt einer Welle an Klagen hoffe er auf vernünftige Bürger. Man solle seinen Garten insektenfreundlich gestalten, so Kretschmann.

3 Auch in anderen Bundesländern wird gegen Schottergärten mobil gemacht

In Nordrhein-Westfalen etwa sind neue Schottergärten bereits in einzelnen Städten und Stadtteilen tabu. Die Bauordnung des Landes (BauO NRW) verbietet die Versiegelung oder das Anlegen von Schottergärten auf nicht überbauten Flächen von Grundstücken (§ 8 Abs. 1). Bestehende Gartenflächen regelt das Gesetz aber offenbar nicht. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

In Hessen hatte das Umweltministerin Städte und Gemeinden schon seit Jahren dazu aufgerufen, Schottergärten zu verbieten. In Bayern haben das etwa Erlangen und vor Kurzem auch Würzburg über Satzungen bereits getan. Ein Landesgesetz zu ändern, wie es Baden-Württemberg getan hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch einmalig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Smartsteuer
Semigator Enterprise
Schäffer-Poeschel
Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group
Karriere in der Haufe Group
Haufe RSS Feeds
FAQ
Mediadaten
Presse
Newsletter
Sitemap
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren