Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schadensersatz, geleisteter

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig, Jean Bramburger-Schwirkslies
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Betriebliche Veranlassung
  • Rückstellungsbildung
  • Privatvermögen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes kann sich regelmäßig aus einer (schuldrechtlichen) Pflichtverletzung ergeben, z. B. Schlecht- oder Minderleistung im Rahmen der Vertragserfüllung. Aber auch das Verschulden, z. B. aufgrund einer fehlerhaften Berufsausübung kann zu einer Schadensersatzverpflichtung führen und der Leistende haftet gegenüber seinem Kunden. Soweit die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, entstehen dem Unternehmer bzw. Freiberufler keine Aufwendungen. Nur die Aufwendungen für beruflich bedingte Fehler, die der Unternehmer selbst trägt, bucht er auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Schadensverursachung auf Baustelle

Wolfgang Müller ist als Baggerführer bei Bauunternehmer Hans Groß angestellt. Während Aushubarbeiten für einen Anbau beschädigt Wolfgang Müller den Pkw von Gerd Klein. Hans Groß kommt für die Reparaturaufwendungen in Höhe von insgesamt 1.500 EUR auf.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2006/7552 Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 1.500 1200/1800 Bank 1.500

3 Bei betrieblicher Veranlassung des Schadens besteht Betriebsausgabenabzug

Sind Schadensersatzleistungen betrieblich veranlasst, können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein betrieblicher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn der Schaden bei Ausübung der betrieblichen oder ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Schadensersatz, erhaltener
    Schadensersatz, erhaltener

    Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Schadensersatz Einkommensteuer Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtig!  Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren