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Satzungs-Update 2022

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Auch im Jahr 2022 gab es wieder zahlreiche Entscheidungen im Vereinsrecht, die Anlass bieten, die eigene Satzung auf Aktualität zu prüfen. Der folgende Beitrag enthält einen Überblick über ausgewählte Entscheidungen und liefert Tipps zum Prüfen und Überarbeiten der eigenen Satzung.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass zum 31.08.2022 § 5 COVID-19-Gesetz ausgelaufen ist und noch keine Nachfolgeregelung für das BGB-Vereinsrecht beschlossen war, sodass rein virtuelle Beschlussfassungen im Verein generell ohne eigene Satzungsgrundlage nicht zulässig waren.

1 Einsicht in das gemeinsame Registerportal seit 01.08.2022 gebührenfrei

Seit 1. August 2022 können die Daten und Dokumente bei den Registergerichten ohne Bezahlschranke abgerufen werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch die Bundesregierung, wodurch das Bekanntmachungswesen für Registereintragungen geändert wurde. Künftig werden Registerinformationen nicht mehr über ein separates Amtsblatt oder Portal bekanntgemacht.

Künftig werden alle Mitteilungen und Veröffentlichungen der Registergerichte nur noch online bereitgestellt. Zuvor musste man für das Abrufen von Daten und Dokumenten auch Geld bezahlen.

Das Problem: Viele der nun frei zugänglichen Daten sind privat und sensibel. Datenschützer warnen bereits vor einem möglichen Identitätsdiebstahl. 

 
Hinweis
  • Alle Veröffentlichungen der Registergerichte sind künftig online als Abruf über das gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) verfügbar.
  • Mit Inkrafttreten des DiRUG ist der Abruf der Registerinhalte kostenfrei. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.

2 Regelmäßig kein Beschwerderecht einfacher Mitglieder

Immer wieder versuchen Mitglieder des Vereins bestimmte Eintragungen des Vereins im Vereinsregister zu verhindern, zu ändern oder zu löschen. Für diese Verfahrensfragen ist das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenh...

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