Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Jörgen Erichsen
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Seit einigen Monaten fordern viele Bundesländer die im Frühjahr 2020 gezahlten Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurück. Manche Unternehmer haben dagegen Einspruch eingelegt bzw. geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Was die Urteile für Unternehmen bedeuten und wie Sie bei einer Rückzahlungsforderung am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

1 Die aktuelle Rechtsprechung

Mit den Corona-Soforthilfen haben Bund und Länder im Frühjahr 2020 Unternehmen und Selbstständige finanziell unterstützt. Unternehmen, die sich auf Grund der Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage mit Liquiditätsengpässen befanden, konnten Zuschüsse von meist bis 9.000 Euro erhalten. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat in vielen Bundesländern das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe begonnen.

Aufgrund der Rückmeldungen stellte sich heraus, dass die Liquiditätsengpässe in vielen Fällen geringer ausgefallen sind als ursprünglich gedacht. Betroffene Unternehmen und Selbstständige müssen daher mit Rückzahlungsbescheiden rechnen bzw. haben sie bereits erhalten, in denen sie aufgefordert werden, meist einen Teilbetrag der Soforthilfen zurückzuzahlen. In der Regel gibt es für die Rückzahlung relativ großzügige Fristen, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen enden sie beispielsweise erst am 30. November 2023, in anderen Bundesländern aber schon Ende Juni

Einige Unternehmer haben gegen die Rückzahlungsbescheide Einspruch eingelegt bzw. geklagt und vor Gericht Recht bekommen, etwa in NRW. Allerdings gab es hier eine Besonderheit: Das Land hatte die Soforthilfen zunächst pauschal gewährt, stellte sich aber später auf den Standpunkt, dass die Bewilligung der Soforthilfe in allen Fällen nur vorläufig und unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung gezahlt wurden. Die Gerichte entschieden hier u. a., dass es in den Bewilligungsbescheiden keinen Hinweis auf mögliche Rückzahlungen gegeben habe und Unklarheiten in der Informationsgestaltung zu Lasten der Behörden gehe.

 
Hinweis

Bislang kein Rechtsanspruch auf Erstattung

Wichtig ist, dass die Gerichte bisher betont haben, dass nur die Unternehmer die Hilfen nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. Ist der Schlussbescheid rechtskräftig, musste die Rückzahlung vollständig bis zum gesetzten Termin, meist Ende Juni 2023, erfolgen. In NRW wurden zahlreiche Anträge auf Soforthilfe genehmigt, ehe eine Liquiditätslücke zur Bedingung für die Hilfen gemacht wurde. Unternehmer, die die Hilfe vor Einführung der Lücke beantragt haben, müssen diese nicht zurückzahlen, unabhängig davon, ob sie finanzielle Einbußen hatten oder nicht.

2 Bisherige Gerichtsentscheide werden wohl noch überprüft

Damit stehen potenziell alle Unternehmer, die mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert sind, vor der Frage, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen oder Einspruch einlegen und ggf. klagen sollen. Die Chancen scheinen nach den bisherigen Gerichtsentscheiden gut zu stehen. Allerdings muss noch abgewartet werden, ob sich die höheren Instanzen, hier die Oberverwaltungsgerichte, den aktuellen Urteilen anschließen werden. Es wird erwartet, dass es noch in diesem Jahr Urteile dazu geben wird.

3 Was für Unternehmen jetzt wichtig ist

Die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Deshalb sollten Unternehmer und Selbstständige Folgendes beachten:

3.1 Liquiditätsengpässe vermeiden

Unternehmer, die sich mit unerwarteten Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen, können u. U. erneut Liquiditätsengpässe bekommen, wenn sie eine Rückzahlung nicht eingeplant hatten oder sich aktuell wieder in einer schwierigen Lage befinden, etwa wegen der Energiekrise und der damit verbundenen hohen Energiekosten oder steigender Beschaffungskosten. Allerdings zeigten sich viele Behörden großzügig und gewähren Betroffenen die Möglichkeit, sich bis Ende Juni 2023 mit den Rückzahlungen Zeit zu lassen.

Darüber hinaus gibt es in mehreren Bundesländern auch den Weg, Stundungen mit Ratenzahlungen zu nutzen, um existenzbedrohende Engpässe zu vermeiden. Entsprechende Regelungen bzw. Informationen gibt es für die meisten Bundesländer. In der Regel sind die Staats- bzw. Wirtschaftsministerien oder die Landesbanken zuständig bzw. die Stellen, die die Soforthilfen bewilligt haben. Es gibt in den meisten Fällen FAQ-Listen, die als gute Anlaufstellen dienen.

 
Praxis-Tipp

Rücklagen, Stundungen und Kredit

Falls Sie als Unternehmer in jedem Fall Rückzahlungen leisten müssen, sollten Sie ab sofort versuchen, entsprechende Rücklagen zu bilden; wenn man Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart, haben Sie dazu u. U. noch mehrere Monate Zeit. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Stundungen oder Ratenzahlungen.

Ggf. können Sie auch prüfen, ob die Hausbank bereit ist, einen entsprechenden Kreditzu gewähren. Bei eher kleinen Beträgen gibt es hier oft ein vereinfachtes Verfahren.

Bescheide prüfen 

Inzwischen häufen sich auch die Fälle, in denen die Rückforderungsbescheide fehlerhaft und damit nicht rechtens sind. Sie sollten daher genau geprüft und ggf. angefochten werden, etwa mit einem Widerspruch, der in der Regel innerhalb eines Monats...

Dieser Inhalt ist unter anderem im ProFirma Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.219
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    2.673
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.166
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.717
  • Erholungsbeihilfen
    1.658
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.523
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.512
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.495
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.462
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.346
  • Jubiläumszuwendung
    1.288
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.259
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.258
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.246
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.242
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.239
  • Urlaubsabgeltung
    1.208
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.104
  • Sachbezüge
    1.031
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    1.015
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt ProFirma Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Corona-Wirtschaftshilfen: Keine Rückforderung von Corona-Soforthilfen
Mann gibt Euro-Scheine weg
Bild: Pexels

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat in 3 exemplarischen Fällen die Rechtspositionen der von der Corona-Pandemie gebeutelten Betriebe gestärkt und die Rückforderung der staatlichen Corona-Soforthilfen für rechtswidrig erklärt.


Verwaltungsgericht: Corona-Soforthilfen: weitere VG-Entscheidungen zur Rückzahlung
Euro Euroscheine Münzen Geld Rote Kurve nach oben
Bild: Corbis

Nach dem VG Düsseldorf hat nun auch das VG Köln zugunsten von durch die Corona-Pandemie geschädigten Betrieben entschieden und mehrere behördliche Bescheide zur Rückzahlungsverpflichtung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig erklärt.


Die täglichen Aufgaben im Griff: Crashkurs Personalarbeit
Crashkurs Personalarbeit
Bild: Haufe Shop

Die Autorin bietet einen klar strukturierten Überblick über die wichtigen Arbeitsprozesse und -inhalte moderner Personalabteilungen. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die tägliche Personalarbeit. Mit vielen Checklisten, Formularen und Mustervorlagen sind Sie bestens gerüstet.


Rückzahlung von Corona-Sofo... / 1 Die aktuelle Rechtsprechung
Rückzahlung von Corona-Sofo... / 1 Die aktuelle Rechtsprechung

Mit den Corona-Soforthilfen haben Bund und Länder im Frühjahr 2020 Unternehmen und Selbstständige finanziell unterstützt. Unternehmen, die sich auf Grund der Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage mit Liquiditätsengpässen befanden, ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren